Schüsse auf Banu Parlaks Schönheitssalon: Eilmeldung im Freispruchsverfahren gegen Dilan und Engin Polat!

Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Freispruch von Dilan und Engin Polat im Fall der Schüsse auf den Schönheitssalon von Banu Parlak eingelegt. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass die Angeklagten Engin, Dilan und Sezgin Polat in gemeinsamer Absicht und durch Anstiftung der als „Daltonlar-Bande“ bekannten organisierten kriminellen Vereinigung den Straftatbestand der „bewaffneten Bedrohung durch mehrere Personen“ erfüllt hätten, und bezeichnete das Freispruchsurteil des Gerichts als verfahrens- und rechtswidrig.

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Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Freispruch der Angeklagten, darunter Dilan, Engin und Sezgin Polat, im Fall des bewaffneten Angriffs auf den Schönheitssalon der Social-Media-Influencerin Banu Parlak eingelegt.

In der Berufungsschrift, die von der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece beim 3. Strafgericht erster Instanz von Küçükçekmece zur Weiterleitung an das Istanbuler Berufungsgericht eingereicht wurde, wird argumentiert, dass gegen die Angeklagten Dilan, Engin und Sezgin Polat wegen „Anstiftung zur bewaffneten Bedrohung durch mehrere Personen“ eine Verurteilung hätte erfolgen müssen und das Freispruchsurteil fehlerhaft sei.

In der Eingabe der Staatsanwaltschaft wird betont, dass der Freispruch rechtswidrig sei. Es wird dargelegt, dass zwischen der Klägerin Banu Parlak und der Angeklagten Dilan Polat bereits vor dem Vorfall Feindseligkeiten bestanden hätten und Parlak drohende Nachrichten als Beweismittel in die Gerichtsakte eingebracht habe. Aufgrund dieser Feindseligkeiten hätten Dilan, Engin und Sezgin Polat Kontakt zu Beratcan Gökdemir, einem der flüchtigen Anführer der in der Öffentlichkeit als „Daltonlar-Bande“ bekannten organisierten kriminellen Vereinigung, sowie dessen Bruder Batın Can Gökdemir aufgenommen, um einen bewaffneten Angriff auf das Geschäft der Klägerin zu veranlassen.

In der Schrift heißt es weiter, dass der Bandenführer Beratcan Gökdemir Anweisungen an Batuhan İnci, Yunus Emre Yıldız, Nizamettin Bilgili, Onur Abiç und İsmail Emre Arifoğlu erteilt habe, die in einem zur „Daltonlar“-Gruppe gehörenden konspirativen Haus auf den Angriff warteten. Zudem habe er die Adresse, an der das für den Angriff zu verwendende Motorrad und die Waffe übergeben werden sollten, sowie den Standort des „Banu Parlak Schönheitssalons“ mitgeteilt.

In der Eingabe wird hervorgehoben, dass die ausführenden Angeklagten keine persönlichen Feindseligkeiten gegenüber der Klägerin hegten. Der Angriff sei durch die organisierte kriminelle Vereinigung nach den Drohungen von Dilan Polat gegen Parlak erfolgt; am selben Tag seien zwei separate bewaffnete Angriffe auf das Geschäft verübt worden.

DROHNACHRICHTEN UND WEITERE BEWEISMITTEL

In der Berufung der Staatsanwaltschaft wird festgestellt: „Unter Berücksichtigung der Aussage der Klägerin, der Zeugenaussagen, der drohenden Social-Media-Beiträge der Angeklagten Dilan Polat gegenüber der Geschädigten Banu Parlak, der Untersuchungen digitaler Materialien, der geständigen Aussagen einiger Angeklagter, des Tatortprotokolls, des kriminaltechnischen Gutachtens und der Polizeiberichte steht fest, dass Engin, Dilan und Sezgin Polat durch die Anstiftung der organisierten kriminellen Vereinigung den ihnen zur Last gelegten Straftatbestand der ‚bewaffneten Bedrohung durch mehrere Personen‘ erfüllt haben.“

In der Eingabe wird daran erinnert, dass Banu Parlak ihre Klage gegen die Angeklagten zurückgezogen habe, jedoch wird betont, dass das Delikt der bewaffneten Bedrohung kein Antragsdelikt sei und die Angeklagten daher bestraft werden müssten. Es wird argumentiert, dass der Freispruch verfahrens- und rechtswidrig sei, und die Aufhebung des Urteils gefordert.

BERUFUNG AUCH GEGEN GERINGE STRAFEN

In der Berufungsschrift wird zudem kritisiert, dass Batuhan İnci, Nizamettin Bilgili, Yunus Emre Yıldız und İsmail Emre Arifoğlu wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ und „Verstoßes gegen das Waffengesetz Nr. 6136“ lediglich mit Mindeststrafen belegt wurden. Angesichts der Art und Weise der Tatausführung, des Tatorts und -zeitpunkts, der Absichten der Angeklagten sowie weiterer erschwerender Umstände hätten die Strafen deutlich höher ausfallen müssen.

DER PROZESSVERLAUF

Die Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece hatte gegen 11 Angeklagte, darunter Dilan, Engin und Sezgin Polat, Klage erhoben, mit dem Vorwurf, Dilan Polat habe den Angriff auf das Geschäft von Banu Parlak in Auftrag gegeben.

Das 3. Strafgericht erster Instanz von Küçükçekmece sprach die nicht inhaftierten Angeklagten Dilan, Engin und Sezgin Polat vom Vorwurf der „Anstiftung zur bewaffneten Bedrohung durch mehrere Personen“ frei und stellte das Verfahren wegen „Anstiftung zur Sachbeschädigung“ mit der Begründung ein, dass es sich hierbei um ein Antragsdelikt handele.

Während das Gericht auch den Angeklagten Onur Abiç freisprach, verurteilte es Batuhan İnci und Nizamettin Bilgili, die wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ und „bewaffneter Bedrohung durch mehrere Personen“ inhaftiert waren, zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft, sowie Yunus Emre Yıldız und İsmail Emre Arifoğlu zu 4 Jahren und 7 Monaten Haft.

Zudem ordnete das Gericht die Freilassung der 5 inhaftierten Angeklagten an und trennte die Verfahren der flüchtigen Angeklagten Barış Boyun, Beratcan und Batın Can Gökdemir ab.