Schulden regierungsnaher Unternehmen über Nacht erlassen: 70 Milliarden TL

Im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Änderung einiger Gesetze und des Dekrets Nr. 375, der in der türkischen Nationalversammlung (TBMM) in nächtlichen Sitzungen beraten wurde, wurden Schulden von Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, in Höhe von rund 70 Milliarden Lira durch eine Neuregelung erlassen.

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Die Regelung war Teil eines Gesetzentwurfs, in dem auch Rentenerhöhungen debattiert wurden. Dabei kam ans Licht, dass Abfindungs- und Kündigungsentschädigungen, die von Subunternehmern an ihre Mitarbeiter hätten gezahlt werden müssen, zuvor vom Staat übernommen, diese Beträge jedoch nicht von den Unternehmen zurückgefordert wurden.

Mit dem im Parlament verabschiedeten Artikel wurde nun auf die Eintreibung dieser Forderungen verzichtet.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die erlassenen Schulden nicht nur die Hauptsumme, sondern auch Zinsen in Milliardenhöhe umfassen.

Es wurde betont, dass die Quelle dieser Zahlungen der Arbeitslosenversicherungsfonds ist.

Damit wurde gesetzlich besiegelt, dass die aus dem Fonds, der sich aus den Beiträgen der Arbeitnehmer speist, geleisteten Zahlungen nicht von den betreffenden Unternehmen zurückgefordert werden.

Die Regelung stieß in der Öffentlichkeit auf scharfe Kritik, da sie in den Nachtstunden verabschiedet wurde, während gleichzeitig über das Argument „keine Mittel vorhanden“ für Rentenerhöhungen debattiert wurde.