Schwägerin niedergestochen und mit kochendem Wasser übergossen: 'Keine strafrechtliche Verantwortlichkeit'

Es wurde festgestellt, dass die Angeklagte, die am 4. August 2022 in Gaziosmanpaşa ihre Schwägerin, die sie zu Hause besuchte, während der Teezubereitung niederstach und mit kochendem Wasser übergoss, an einer psychischen Erkrankung leidet.

İHA

In Gaziosmanpaşa hatte die Angeklagte am 4. August 2022 ihre Schwägerin Behice Çayıroğlu, die sie zum Teetrinken besucht hatte, in der Küche während der Teezubereitung von hinten niedergestochen und mit kochendem Wasser übergossen.

Im Prozess gegen die Angeklagte Esma A. wurde nun das Urteil verkündet.

KEINE STRAFRECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT

Das Gericht stellte fest, dass die Angeklagte nicht strafrechtlich verantwortlich sei, und ordnete ihre Unterbringung in einer hochgesicherten psychiatrischen Einrichtung zur Behandlung und Sicherung an.

Die Angeklagte Esma A. wurde bei der Verhandlung, die kürzlich vor dem Istanbuler Schwurgericht stattfand, per Videoübertragung (SEGBİS) zugeschaltet.

Die Nebenklägerin Behice Çayıroğlu sowie der Anwalt der Angeklagten, Fevzi Can Arslan, waren ebenfalls im Gerichtssaal anwesend.

"ICH KANN MICH AN NICHTS ERINNERN"

In ihrer Verteidigung vor Gericht erklärte die Angeklagte Esma A., dass sie die gegen sie erhobenen Vorwürfe nicht akzeptiere und sich weder an den Tag des Vorfalls noch an irgendwelche Details dazu erinnern könne.

Die Nebenklägerin Behice Çayıroğlu erklärte hingegen, dass sie ihre Anzeige aufrechterhalte.

VON HINTEN ÜBERWÄLTIGT


Der Staatsanwalt, der in der Verhandlung sein Plädoyer vortrug, erläuterte, dass die Angeklagte Esma A. und die Nebenklägerin Çayıroğlu Schwägerinnen seien. Am Tag des Vorfalls sei die Angeklagte unter dem Vorwand, Tee zu trinken, zum Haus der Nebenklägerin gegangen und habe Çayıroğlu von hinten überwältigt, während diese in der Küche Tee zubereitete und Obst schälte. Im Plädoyer wurde zudem dargelegt, dass die Angeklagte Esma A. die Nebenklägerin Çayıroğlu nach dem Überwältigen mehrfach mit einem Messer verletzte und kochendes Wasser über sie goss.

PSYCHISCHE ERKRANKUNG FESTGESTELLT


Im Plädoyer wurde darauf hingewiesen, dass ein Gutachten des Gesundheitsausschusses des Krankenhauses für Psychiatrie und Neurologie Samsun vorliege. Dem Gutachten zufolge wurde bei der Angeklagten eine psychische Erkrankung diagnostiziert. Aus diesem Grund wurde beantragt, von einer Bestrafung der Angeklagten abzusehen und stattdessen 'für psychisch Kranke spezifische Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden'.

Der Anwalt der Angeklagten Esma A., Fevzi Can Arslan, forderte den Freispruch seiner Mandantin; sollte das Gericht anderer Auffassung sein, solle gemäß dem Plädoyer entschieden werden.

Die Angeklagte, die als Letzte das Wort erhielt, forderte ihren Freispruch.


Das Gericht verkündete sein Urteil und stellte fest, dass, obwohl die Anklage gegen Esma A. wegen 'versuchten Mordes an einer Frau mit grausamer Absicht oder durch Quälerei' erhoben worden war, die Angeklagte laut dem vorliegenden Gutachten für die begangene Tat nicht strafrechtlich verantwortlich sei.

Das Gericht entschied, von einer Bestrafung der Angeklagten Esma A. abzusehen, und ordnete zudem an, dass sie unter Anwendung der für psychisch Kranke geltenden Sicherheitsmaßnahmen in einer hochgesicherten Gesundheitseinrichtung unter Schutz und Behandlung gestellt wird.