SGK geht gegen „Scheinscheidungen“ vor

Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat Maßnahmen gegen Personen eingeleitet, die durch „Scheinscheidungen“ Rentenzahlungen beziehen. In einer Mitteilung der Behörde wurde erklärt, dass gegen die identifizierten Personen rechtliche Schritte eingeleitet werden und die ausgezahlten Renten inklusive Zinsen zurückgefordert werden.

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Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) geht gegen Personen vor, die sich durch Scheinscheidungen Rentenzahlungen erschleichen.

Personen, die sich scheinbar scheiden lassen, um die Hinterbliebenenrente ihrer verstorbenen Eltern zu beziehen, werden von den SGK-Teams identifiziert.

Frauen, die sich von ihren Ehepartnern scheiden lassen, um eine Waisenrente zu erhalten, aber nachweislich weiterhin mit ihnen im selben Haushalt leben, verlieren ihren Rentenanspruch. Zudem werden alle bisher geleisteten Zahlungen inklusive Zinsen zurückgefordert.

Die Sozialversicherungsanstalt hat eine aufschlussreiche Mitteilung zu denjenigen veröffentlicht, die den Weg der Scheinscheidung wählen.

In der Mitteilung der SGK heißt es: „Achtung! Renten, die an Personen gezahlt werden, bei denen festgestellt wurde, dass sie faktisch weiterhin mit ihrem geschiedenen Ehepartner zusammenleben, werden aufgrund der behördlichen Ermittlungen gestrichen. Denken Sie daran, sich gesetzeskonform zu verhalten, um keine Ansprüche zu verlieren.“