Sie forderten Geld von Mehmet Akif Ersoy mit dem Versprechen auf Freilassung: 4 Verdächtige inhaftiert

Im Rahmen einer von der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy geführten Untersuchung wurden 4 Verdächtige, die vom inhaftierten Journalisten Mehmet Akif Ersoy unter dem Vorwand, eine „Entlassung und einen Freispruch zu erwirken“, Geld gefordert hatten, vom 2. Friedensstrafgericht Bakırköy inhaftiert.

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Gegen die Verdächtigen, den Rechtsanwalt Erel Muallaoğlu sowie Yavuz Küçükyeşil, Erkan Uzun und Hacı Eşiyok, wurde gemäß Artikel 158/2 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) wegen des Vorwurfs des „Betrugs unter dem Vorwand, durch Beziehungen zu Amtsträgern eine Angelegenheit zu erledigen“, ermittelt. 

Während einer von der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy wegen Bestechung geführten Untersuchung kam ein bemerkenswerter Vorfall ans Licht. Es wurde festgestellt, dass der Journalist Mehmet Akif Ersoy, der im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens inhaftiert ist, am 20. August 2026 in der Justizvollzugsanstalt von Rechtsanwalt Erel Muallaoğlu besucht wurde.

Bei diesem Treffen soll Muallaoğlu erklärt haben, er könne die Freilassung von Ersoy erwirken, und im Gegenzug eine hohe Geldsumme gefordert haben. Daraufhin wandte sich Mehmet Akif Ersoy über seinen Anwalt in seiner Eigenschaft als Geschädigter an die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy.

ERSTER TELEFONKONTAKT WURDE AUFGEZEICHNET

Nach der Anzeige leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Die Telefonnummer, die Muallaoğlu bei dem Gefängnisbesuch zur Kontaktaufnahme hinterlassen hatte, wurde mit Zustimmung und Kenntnis des Anwalts des Geschädigten vom Büro des Staatsanwalts aus angerufen.

Das Gespräch, bei dem der ermittelnde Staatsanwalt, der Protokollführer und das zuständige Polizeipersonal anwesend waren, wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und den Ermittlungsakten hinzugefügt.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde festgestellt, dass insgesamt drei Telefonate zwischen dem Anwalt des Geschädigten und dem Verdächtigen Erel Muallaoğlu geführt wurden.

TREFFEN ZUR DOKUMENTATION DER GELDFORDERUNG VEREINBART

In den Gesprächen wurde festgestellt, dass Muallaoğlu als Vermittler fungierte, um den Anwalt von Ersoy mit der Person oder den Personen zusammenzubringen, die behaupteten, die Freilassung von Mehmet Akif Ersoy erwirken zu können.

In diesem Zusammenhang wurde ein Treffen zwischen den Parteien geplant. Die Staatsanwaltschaft erteilte die notwendigen Anweisungen zur Anwendung der in den Artikeln 135 bis 140 der Strafprozessordnung (CMK) geregelten Schutzmaßnahmen, um die Verdächtigen zu identifizieren und Beweise zu sichern.

Der Anwalt des Geschädigten wurde im Rahmen der erforderlichen Verfahren und Genehmigungen mit einem technischen Gerät ausgestattet, das Ton- und Bildaufnahmen machen konnte.

TECHNISCH ÜBERWACHTER EINSATZ DER STAATSANWALTSCHAFT

An dem Treffen am 28. August 2026 nahmen neben Erel Muallaoğlu auch Yavuz Küçükyeşil, Erkan Uzun und Hacı Eşiyok teil. Das Treffen wurde von Anfang bis Ende technisch überwacht.

Bei der technischen Überwachung wurde bekanntlich festgestellt, dass im Gegenzug für die Freilassung von Mehmet Akif Ersoy aus dem Gefängnis und die Erwirkung eines Freispruchs in seinem laufenden Verfahren eine hohe Geldsumme gefordert wurde. Nach Abschluss des Treffens wurde der Einsatz eingeleitet.

4 VERDÄCHTIGE AUF FRISCHER TAT ERTAPPT

Erel Muallaoğlu, Yavuz Küçükyeşil, Erkan Uzun und Hacı Eşiyok wurden unmittelbar nach dem Treffen festgenommen. Es wurde bekannt, dass die Telefone und andere digitale Materialien der Verdächtigen sowie ihre Verbindungen im Rahmen der Ermittlungen untersucht werden.

Nach Informationen aus Kreisen der Generalstaatsanwaltschaft wird davon ausgegangen, dass die Verdächtigen eine Betrugsmethode anwandten, bei der sie Inhaftierten versprachen, deren Freilassung oder Freispruch zu erwirken, und dafür Geld forderten.