Skandalvorwürfe gegen Diyanet-Abteilungsleiter im Parlament! Kindermädchen geschwängert...

Vorwürfe wegen Gewalt, Disziplinarstrafen und privater Lebensführung gegen zwei per Dekret ernannte Abteilungsleiter der Diyanet (Präsidium für Religionsangelegenheiten) wurden ins türkische Parlament getragen; der CHP-Abgeordnete Ahmet Vehbi Bakırlıoğlu fragte an, ob Ermittlungen eingeleitet wurden.

12punto

Einige hochrangige Ernennungen im Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) haben zu Diskussionen über die internen Praktiken der Behörde geführt. Die Vorwürfe gegen zwei per Dekret ernannte Abteilungsleiter wurden nun in die Große Nationalversammlung der Türkei getragen.

CHP-ABGEORDNETER BAKIRLIOĞLU REICHT SCHRIFTLICHE ANFRAGE EIN

Der CHP-Abgeordnete für Manisa, Ahmet Vehbi Bakırlıoğlu, hat eine schriftliche Anfrage eingereicht, um die Vorwürfe gegen die genannten Personen untersuchen zu lassen. Bakırlıoğlu stellte Fragen dazu, ob diese Personen weiterhin im Amt sind, ob verwaltungsrechtliche Schritte gegen sie eingeleitet wurden und ob Ermittlungsverfahren laufen.

VORWÜRFE VON GEWALT UND AFFÄREN

Wie die Zeitung Sözcü berichtet, kamen bezüglich des Abteilungsleiters M. verschiedene Aspekte seines Privatlebens zur Sprache. Es wird behauptet, dass M. seine erste Ehe beendet habe und während des Scheidungsprozesses seiner zweiten Ehe aufgrund von Gewaltvorwürfen eine einstweilige Verfügung gegen ihn erlassen worden sei. Über dieselbe Person wurden zudem Behauptungen öffentlich, wonach er eine Affäre mit einer anderen Frau gehabt und geschäftliche Verbindungen zu Religionsbeauftragten unterhalten habe.

Gegen den anderen Abteilungsleiter E. wurde laut Angaben ein Ermittlungsverfahren aufgrund der Beschwerde seiner rechtmäßig angetrauten Ehefrau eingeleitet. Den Vorwürfen zufolge soll eine Frau, die als Kindermädchen in seinem Haushalt arbeitete, schwanger geworden sein; aus dieser Verbindung sei ein Kind hervorgegangen und die Parteien hätten eine religiöse Eheschließung (Nikah) vollzogen. Es wurde berichtet, dass gegen E. am Ende dieses Prozesses eine „Verwarnung“ ausgesprochen wurde.

Obwohl die Vorwürfe gegen beide Personen laut Diyanet-Vorschriften eigentlich schwerwiegende Sanktionen nach sich ziehen müssten, wurde mitgeteilt, dass sie weiterhin ihre Ämter ausüben.