Sonderverbrauchssteuer und Pauschalsteuerbetrag für Zigaretten und Zigarren erhöht

Durch ein Präsidialdekret wurde der Satz der Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) für Zigaretten und Zigarren auf 53,5 Prozent und der Pauschalsteuerbetrag auf 7.800 TL angehoben.

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Mit einem neuen, vom AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Erdoğan unterzeichneten Dekret wurden die Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) sowie der Pauschalsteuerbetrag für Tabak, Tabakersatzprodukte, Zigarren, Zigarillos und Zigaretten erhöht.

Demnach beträgt der ÖTV-Satz für tabakhaltige Zigaretten, aus Tabakersatzstoffen hergestellte Zigarren und Zigaretten, sonstige verarbeitete Tabakwaren und Tabakersatzstoffe, homogenisierten oder wiederaufbereiteten Tabak, Tabakextrakte und -essenzen sowie Schnupf- und Kautabak nun 53,5 Prozent, während der Pauschalsteuerbetrag auf 7.800 TL festgesetzt wurde.

Das Dekret ist in Kraft getreten.