SPK beantragt Sperrung von 48 Websites für gehebelte Transaktionen
Die Kapitalmarktbehörde (SPK) hat beschlossen, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Zugang zu 48 Websites zu sperren, über die gehebelte Transaktionen abgewickelt werden.
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Die Kapitalmarktbehörde (Sermaye Piyasası Kurulu) hat gemäß dem vierten Absatz von Artikel 99 des Kapitalmarktgesetzes beschlossen, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um den Zugang zu 48 Websites zu sperren, bei denen festgestellt wurde, dass sie über das Internet gehebelte Transaktionen für in der Türkei ansässige Personen im Ausland ermöglichen.