SPK leitet Untersuchung zu Beiträgen über angeblichen Rücktritt von Minister Şimşek ein
Das Kapitalmarktgremium (SPK) hat eine Untersuchung gegen Social-Media-Konten eingeleitet, die Behauptungen über einen angeblichen Rücktritt des Ministers für Schatz und Finanzen, Mehmet Şimşek, verbreitet haben.
12punto
Nachdem in den sozialen Medien Behauptungen über einen angeblichen Rücktritt des Ministers für Schatz und Finanzen, Mehmet Şimşek, verbreitet wurden, gab das SPK eine Stellungnahme ab.
In der Erklärung, in der mitgeteilt wurde, dass eine Untersuchung gegen die betreffenden Konten eingeleitet wurde, hieß es: „Die Transaktionen auf dem Aktienmarkt der Borsa Istanbul werden von unserem Gremium in Echtzeit überwacht.
Der Kontrollmechanismus gegen marktverzerrende Handlungen natürlicher und juristischer Personen ist kontinuierlich in Betrieb. Am letzten Handelstag der Woche wurden die notwendigen Untersuchungen gegen Social-Media-Konten eingeleitet, die Börsenanleger durch unbegründete Rücktrittsmeldungen über unseren Minister für Schatz und Finanzen, Herrn Mehmet Şimşek, in die Irre geführt und ihnen dadurch finanziellen Schaden zugefügt haben.“
3 BIS 5 JAHRE FREIHEITSSTRAFE
In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei den Beiträgen um informationsbasierte Marktmanipulation handele, hieß es weiter: „Im 107. Artikel des Kapitalmarktgesetzes Nr. 6362 mit dem Titel ‚Marktmanipulation‘ sind die Straftatbestände der transaktionsbasierten Marktmanipulation und der informationsbasierten Marktmanipulation geregelt.
Gemäß diesen Bestimmungen ist festgelegt, dass ‚Personen, die Käufe oder Verkäufe tätigen, Aufträge erteilen, Aufträge stornieren, Aufträge ändern oder Kontobewegungen durchführen, um einen falschen oder irreführenden Eindruck hinsichtlich der Preise, Preisänderungen, des Angebots und der Nachfrage von Kapitalmarktinstrumenten zu erwecken‘ sowie ‚Personen, die falsche, unrichtige oder irreführende Informationen verbreiten, Gerüchte in die Welt setzen, Nachrichten verbreiten, Kommentare abgeben oder Berichte erstellen, um die Preise oder Werte von Kapitalmarktinstrumenten oder die Entscheidungen von Anlegern zu beeinflussen und sich dadurch einen Vorteil verschaffen, mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Jahren und einer Geldstrafe von bis zu fünftausend Tagen bestraft werden‘.
Wie bereits erwähnt, wurden von unserem Gremium unverzüglich die notwendigen rechtlichen Schritte und Untersuchungen gegen diejenigen eingeleitet, die diese vorsätzlichen und irreführenden Nachrichten verbreitet haben, welche zu ungewöhnlichen Preis- und Mengenbewegungen geführt haben.“