Staatlicher Zuschuss zur privaten Altersvorsorge gesenkt
Laut einem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret wurde der staatliche Zuschuss zur privaten Altersvorsorge auf 20 Prozent gesenkt.
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Die Entscheidung tritt mit derVeröffentlichung in Kraftund die Bestimmungen werden vom Ministerium für Schatzkammer und Finanzenausgeführt.Die Umsetzung erfolgt durch das Ministerium.
Der staatliche Zuschuss und der zusätzliche Betrag im System der privaten Altersvorsorgeund Investitionwurden neu geregelt.
Die neue Regelung, die18 Millionen Menschen betrifft,sieht vor, dass der staatlicheZuschuss für BES-Teilnehmer,der bisher 30 Prozent betrug,auf nunmehr20 Prozentreduziert wird.gesenkt.
STAATLICHER ZUSCHUSSBETRAG AUF 500 TL FESTGELEGT
Mit der neuen Regelung wurde der Betrag des zusätzlichen staatlichen Zuschusses, der unter der Bedingung gewährt wird, dass der Teilnehmer 10 Jahre im System bleibt und sein Widerrufsrecht nicht ausübt, auf 500 Türkische Lirawurde als solcher festgelegt.
Dieser Beschlusswurde, wie angegeben, auf Grundlage der Zusatzartikel zum Gesetz Nr. 4632 über das System der privaten Altersvorsorge und Investitionen erstellt, wobei die Bestimmungen des Beschlussesdurch das Ministerium für Schatz und Finanzenausgeführt werdensollen.veröffentlicht.
Die vorgenommene Anpassung wurde eingeführt, um die Teilnahme am privaten Altersvorsorgesystem zu steigern, die Sparquoten zu erhöhen und die Gewohnheit zu langfristigen Investitionen zu fördern.wurde erklärt.