Staatsanwalt fordert Urteil im 28.-Februar-Prozess: Haftstrafe für ehemaligen YÖK-Vorsitzenden beantragt

Im neu aufgerollten 28.-Februar-Prozess nach dem Aufhebungsbeschluss des Kassationshofs hat der Staatsanwalt für 14 Angeklagte, darunter der ehemalige YÖK-Vorsitzende Kemal Gürüz, wegen „Beihilfe zum Umsturz“ Haftstrafen gefordert.

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Im Prozess zum 28.-Februar-Prozess gab es eine neue Entwicklung.

Nach dem vorangegangenen Aufhebungsbeschluss des Kassationshofs (Yargıtay) legte der Staatsanwalt vor dem 5. Schwurgericht in Ankara, wo der Fall erneut verhandelt wird, sein Plädoyer vor.

In dem Plädoyer wurde für 14 Angeklagte, unter denen sich bedeutende Persönlichkeiten jener Zeit befinden, eine Bestrafung wegen „Beihilfe zum Umsturz“ gefordert, da sie den Prozess vom 28. Februar 1997, der als „postmoderner Putsch“ bezeichnet wird, unterstützt hätten.