Staatsanwalt im Hayat-Sitesi-Prozess fordert Urteil: Bewusste Fahrlässigkeit für Angeklagte beantragt
Im Prozess um das Hayat-Sitesi in Malatya, das bei den Erdbeben vom 6. Februar 16 Menschen unter sich begrub, hat der Staatsanwalt sein Plädoyer vorgelegt. Für die Angeklagten, darunter technische Verantwortliche und Gemeindebeamte, wurde eine Bestrafung wegen „Verursachung des Todes durch bewusste Fahrlässigkeit“ gefordert.
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Im Gerichtsverfahren um das Hayat-Sitesi, das bei den Erdbeben vom 6. Februar 2023 einstürzte und eine große Tragödie auslöste, wurde eine der kritischsten Phasen erreicht. Im 10. Verhandlungstag des Prozesses vor dem 1. Schwurgericht von Malatya legte die Anklagebehörde ihr Plädoyer zur Sache vor.
Das Gebäude, das sich im Stadtteil Özalper im Bezirk Yeşilyurt in Malatya befand und bei dem Erdbeben dem Erdboden gleichgemacht wurde, wurde für 16 Bürger zum Grab und führte zudem zur Verletzung von 2 weiteren Personen. Im Zuge der durchgeführten Ermittlungen legte der Staatsanwalt im Prozess gegen die fünfköpfige Gruppe von Angeklagten, bestehend aus Ingenieuren, Architekten und Gemeindebeamten in Genehmigungsbehörden, das Strafmaß fest.
BESTRAFUNG DER ANGEKLAGTEN WEGEN BEWUSSTER FAHRLÄSSIGKEIT GEFORDERT
In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt die getrennte Bestrafung des Bauingenieurs und technischen Verantwortlichen Mustafa Hakan Büker, des verantwortlichen Architekten Metin Karataş, des für die Visumverfahren zuständigen Bauingenieurs Hurşit Kuşçu sowie der Gemeindebeamten Ahmet Özer und Mustafa Bingöl wegen des Vorwurfs der „Verursachung des Todes und der Verletzung mehrerer Personen durch bewusste Fahrlässigkeit“.
Den neuen Informationen in der Prozessakte zufolge wurde dem Gericht mitgeteilt, dass im Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsinhaber im Untergeschoss des Gebäudes, Suat Sarın, eine Entscheidung zur „Einstellung des Verfahrens“ getroffen wurde. Der Antrag der Anwälte der Parteien auf eine Frist zur Vorbereitung der Verteidigung gegen das vorgelegte Plädoyer wurde vom Gericht angenommen. Die Verhandlung wurde auf den 7. Juli 2026 vertagt, um die abschließenden Plädoyers vor der Urteilsverkündung entgegenzunehmen.