Staatsanwalt mit Nähe zur MHP leitet 'Untersuchung' gegen Journalisten ein, die zu Sinan Ateş und ABK recherchieren
Es wird behauptet, dass ein Staatsanwalt, der für seine Nähe zur MHP bekannt ist, eine 'Untersuchung' gegen Journalisten eingeleitet hat, die über die Fälle Sinan Ateş und Ayhan Bora Kaplan berichten.
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Cumhuriyet-Kolumnist Barış Terkoğlu berichtete in seinem heutigen Artikel mit dem Titel "Eine seltsame 'Untersuchung' in Ankara", dass ein bei der Generalstaatsanwaltschaft Ankara tätiger Staatsanwalt, der für seine Nähe zur MHP bekannt ist, eine "Untersuchung" gegen Journalisten eingeleitet habe, die über die Fälle Sinan Ateş und Ayhan Bora Kaplan berichten.
"Die 'Untersuchung', die einer Ermittlung ähnelt, wurde nicht in das UYAP-System eingetragen, in das Staatsanwälte verpflichtet sind, ihre Vorgänge einzupflegen", so Terkoğlu, der weiter ausführte: "Folglich wurde sie offiziell nicht zu einem Ermittlungsverfahren. Aber sie liegt als 'Untersuchungsarbeit' im Archiv des Staatsanwalts bereit."
Der entsprechende Teil aus Terkoğlus Artikel lautet wie folgt:
"Bekanntlich wurden sowohl die Ermittlungen zum Mord an Sinan Ateş als auch die Operation gegen Ayhan Bora Kaplan von der Generalstaatsanwaltschaft Ankara geführt. In beiden Fällen wurden Urteile gefällt. Dass die MHP mit beiden Verfahren unzufrieden ist, ist kein Geheimnis. Die MHP hat wiederholt ihre Reaktion gegenüber denjenigen gezeigt, die gegen die Angeklagten vorgingen. Der MHP-Vorsitzende beschuldigte sogar die Polizisten, die die Operation durchführten, eines 'Putschversuchs'. Er hat auch wiederholt Journalisten, die an den Akten dranblieben, ins Visier genommen und sie mit einer Liste angezeigt.
Kommen wir zur Sache.
Bei der Staatsanwaltschaft gibt es einen hochrangigen Staatsanwalt, der der MHP sehr nahesteht. Jener Staatsanwalt, dessen Beziehungen zur MHP allgemein bekannt sind, hat eine 'Untersuchung' gegen einige Journalisten eingeleitet, die an den Akten dranbleiben und in der Öffentlichkeit gut bekannt sind.
Ich nenne es eine 'Untersuchung'.
Denn es ist zwingend erforderlich, dass Ermittlungsverfahren in das UYAP-System eingetragen werden und eine Ermittlungsnummer erhalten. Die 'Untersuchung', die einer Ermittlung ähnelt, wurde nicht in das UYAP-System eingetragen, in das Staatsanwälte verpflichtet sind, ihre Vorgänge einzupflegen. Folglich wurde sie offiziell nicht zu einem Ermittlungsverfahren. Aber sie liegt als 'Untersuchungsarbeit' im Archiv des Staatsanwalts bereit. Wer weiß, vielleicht werden eines Tages die Archive geöffnet oder sie wird zu einem offiziellen Ermittlungsverfahren, und die ganze Türkei erfährt die Wahrheit über die Angelegenheit."