Staatsrat kippt 'Miet'-Korruption bei TÜİK-Ausschreibung: AKP-nahes Unternehmen hatte gewonnen

Die 13. Kammer des Staatsrates hat die Annullierung der Entscheidung zur TÜİK-Ausschreibung über 170 Millionen Lira für Fahrzeugmieten angeordnet, da bestimmte Fahrzeugtypen gezielt vorgegeben wurden und der Auftrag an eine AKP-nahe Person ging. Das Gremium forderte die Vergabekontrollbehörde auf, die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.

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Die vom Türkischen Statistikinstitut (TÜİK) durchgeführte Fahrzeugmiet-Ausschreibung im Wert von 170 Millionen TL hat durch eine Entscheidung des Staatsrates die Vorwürfe von Korruption und Unregelmäßigkeiten bestätigt. Die Ausschreibung fand am 24. Dezember 2023 statt und zielte auf die Anmietung von "Minibussen und Personenkraftwagen des Modelljahres 2021 mit Fahrer" ab. Während 19 Unternehmen Angebote für die Ausschreibung einreichten, wurden nur die Angebote von zwei Firmen als gültig akzeptiert.

Die Kayatur Filo Kiralama Anonim Şirketi, die Mehmet Kaya gehört – einem ehemaligen AKP-Kandidaten für das Abgeordnetenamt in Ankara bei den Parlamentswahlen 2018 –, gewann die Ausschreibung am 12. Januar. Es wurde behauptet, dass die Ausschreibung durch technische Spezifikationen, die gezielt auf bestimmte Marken und Modelle hinwiesen, die Teilnahme anderer Unternehmen behindert habe.

Wie İsmail Arı von der Zeitung BirGün berichtete, wurden die Beschwerden zu diesen Vorwürfen von der Vergabekontrollbehörde (Kamu İhale Kurulu) geprüft, jedoch zurückgewiesen. Später wurde der Fall vor das 11. Verwaltungsgericht gebracht, das die Klage ebenfalls abwies und die Entscheidung der Vergabekontrollbehörde bestätigte.

Die 13. Kammer des Staatsrates bewertete die Situation jedoch am 8. Mai 2024 aus einer anderen Perspektive und hob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf. In der Entscheidung des Staatsrates wurde betont, dass bei öffentlichen Vergabeverfahren Gesetze und faire Wettbewerbsbedingungen eingehalten werden müssen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass gerichtliche Entscheidungen von der Legislative und Exekutive ohne Diskussion umgesetzt werden müssen. Der Staatsrat forderte die Vergabekontrollbehörde dazu auf, gemäß der getroffenen Entscheidung die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.