Status der höheren Gewalt im Erdbebengebiet um 4 Monate verlängert: Enddatum steht fest

Arbeits- und Sozialminister Vedat Işıkhan erklärte: „Wir verlängern den Status der höheren Gewalt, der in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Bezirken İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep zum 30. April 2024 auslaufen würde, bis zum 31. August 2024.“

12punto

Minister Işıkhan erklärte in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto, dass die Unterstützung für die Bürger in den von den Erdbeben vom 6. Februar betroffenen Provinzen fortgesetzt werde, und äußerte sich wie folgt:

UM 4 MONATE VERLÄNGERT

„Wir verlängern den Status der höheren Gewalt, der in den Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Bezirken İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep zum 30. April 2024 auslaufen würde, bis zum 31. August 2024. Für unsere Arbeitsstätten, Versicherten und allgemein Krankenversicherten in den genannten Provinzen und Bezirken gilt: Alle Arten von Informationen, Dokumenten und Erklärungen, die bis zum Ende des Status der höheren Gewalt einzureichen sind, werden als fristgerecht eingereicht betrachtet, sofern sie bis zum 16. September 2024 bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) eingehen. Darüber hinaus stunden wir bestehende Beitragsrückstände, deren Zahlungsfrist vor dem 6. Februar 2023 abgelaufen ist, bis zum 30. September 2024 und Beitragsrückstände für die Monate Januar bis Dezember 2023 sowie Januar bis Juli 2024 ohne Anwendung von Verzugszinsen oder Säumniszuschlägen bis zum 28. Februar 2025.“

24 MONATE RATENZAHLUNG MÖGLICH

Işıkhan teilte mit, dass Arbeitgebern, Versicherten und Anspruchsberechtigten, die ihre überfälligen Schulden umstrukturiert oder in Raten aufgeteilt haben, die Möglichkeit eingeräumt wurde, ihre zwischen dem 6. Februar 2023 und dem 31. August 2024 fällig gewordenen Raten bis zum 30. September 2024 zu begleichen. Er fügte hinzu: „Wir bieten die Möglichkeit, die unter die Stundung fallenden Schulden in bis zu 24 Monaten zinsfrei in Raten zu zahlen, sofern bis zum 28. Februar 2025 ein Antrag gestellt wird und die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Wir aktualisieren die Zahlungsfristen gemäß dem neuen Datum für die höhere Gewalt, um sicherzustellen, dass unsere Versicherten in den betroffenen Provinzen und Bezirken problemlos von Anwendungen wie der Tilgung von Schulden im Rahmen von Nachzahlungen und Wiederherstellungen sowie von Kontrolluntersuchungsterminen profitieren können. Wie in jeder schwierigen Zeit werden wir unsere Wunden gemeinsam heilen. Denn wir sind die Türkei.“