Stellungnahme der BDDK zur Anwendung der Inflationsrechnungslegung

Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat eine Pressemitteilung zur Anwendung der Inflationsrechnungslegung veröffentlicht.

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Laut der von der BDDK veröffentlichten Erklärung wurde gemäß dem Beschluss Nr. 11021 entschieden, dass Banken sowie Finanzleasing-, Factoring-, Finanzierungs-, Sparfinanzierungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaften im Jahr 2025 keine Inflationsrechnungslegung anwenden werden.