Stellungnahme der CTE zu Ayşe Barım
Es wurde behauptet, dass Ayşe Barım, die aufgrund von Vorwürfen der Monopolbildung in der Schauspielbranche in die Schlagzeilen geriet und später im Rahmen der Gezi-Park-Ermittlungen inhaftiert wurde, ins Krankenhaus eingeliefert worden sei und dort keine Behandlung erhalten habe. In einer diesbezüglichen Erklärung der Generaldirektion für Strafvollzugs- und Haftanstalten (CTE) hieß es: „Die in der Öffentlichkeit verbreiteten, haltlosen und böswilligen Nachrichten, wonach die Inhaftierte Emine Ayşe Barım 'ins Krankenhaus eingeliefert' worden sei und 'keine Behandlung erhalten' habe, entsprechen nicht der Wahrheit. Der Gesundheitszustand der Inhaftierten wird von allen zuständigen Stellen genau überwacht und notwendige Maßnahmen werden unverzüglich ergriffen.“
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Die Generaldirektion für Strafvollzugs- und Haftanstalten (CTE) teilte mit, dass der Gesundheitszustand von Emine Ayşe Barım seit ihrer ersten Aufnahmeuntersuchung sowohl in der Anstaltskrankenstation als auch in den entsprechenden Fachkliniken der Krankenhäuser regelmäßig überwacht werde und die notwendigen Behandlungen vollständig gewährleistet seien.
Die CTE gab eine Erklärung zu den in der Presse und auf Social-Media-Plattformen verbreiteten Behauptungen über den Gesundheitszustand der in der Haftanstalt Silivri inhaftierten Managerin Barım ab.
In der Erklärung wurde festgehalten, dass Barım nach einem Gespräch am Abend des 19. April angegeben habe, sich nicht gut zu fühlen und sich ausruhen zu wollen. Obwohl bei den durchgeführten Kontrollen und den gemessenen Blutdruckwerten keine Auffälligkeiten festgestellt wurden, sei ihr vorsorglich eine Verlegung ins Krankenhaus angeboten worden. Da sie dieses Angebot jedoch schriftlich abgelehnt habe, konnte die Verlegung nicht durchgeführt werden.
In der Erklärung wurde weiter ausgeführt, dass auch bei den anschließenden Kontrollen und den in Abständen gemessenen Blutdruckwerten keine negative Entwicklung im Gesundheitszustand von Barım beobachtet worden sei, und es wurde Folgendes festgehalten:
„Der Gesundheitszustand der Inhaftierten wird seit ihrer ersten Aufnahmeuntersuchung sowohl in der Anstaltskrankenstation als auch in den entsprechenden Fachkliniken der Krankenhäuser regelmäßig überwacht und die notwendigen Behandlungen werden vollständig gewährleistet. Die Krankenhausverlegungen erfolgten planmäßig gemäß den Bewertungen des Anstaltsarztes. Die in der Öffentlichkeit verbreiteten, haltlosen und böswilligen Nachrichten, wonach die Inhaftierte Emine Ayşe Barım 'ins Krankenhaus eingeliefert' worden sei und 'keine Behandlung erhalten' habe, entsprechen nicht der Wahrheit. Der Gesundheitszustand der Inhaftierten wird von allen zuständigen Stellen genau überwacht und notwendige Maßnahmen werden unverzüglich ergriffen.“