Stellungnahme der Generaldirektion für Forstwirtschaft zum Waldgebiet in Izmir

Die Generaldirektion für Forstwirtschaft hat eine Erklärung zu Berichten veröffentlicht, wonach „ein Waldgebiet im Bezirk Karşıyaka in Izmir, das vor 15 Tagen brannte, aus den Waldgrenzen herausgenommen wurde“.

İHA

In einem Beitrag auf dem offiziellen X-Account der Generaldirektion für Forstwirtschaft heißt es: „Bezüglich der in einigen Social-Media-Konten verbreiteten Behauptung, dass ‚ein Waldgebiet im Bezirk Karşıyaka in Izmir, das vor 15 Tagen brannte, aus den Waldgrenzen herausgenommen wurde‘, hält die Generaldirektion für Forstwirtschaft die folgende Klarstellung für angemessen.

Nach dem Erdbeben in Izmir am 30. Oktober 2020 leitete das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel eine Untersuchung zur Standortbestimmung für den Bau von Wohnungen ein, um den Bedarf der Bürger zu decken, deren Häuser beschädigt wurden. Das zuständige Ministerium beantragte die Nutzung einer 375 Hektar großen Fläche im Bezirk Bayraklı, die zwar innerhalb der Waldgrenzen liegt, aber keinen Waldcharakter aufweist und aus Grasland, Steinen und Felsen besteht, um dort Erdbebenunterkünfte zu errichten.

Es wurde beschlossen, dieses Gebiet mit dem im Amtsblatt vom 26. November 2020 veröffentlichten Beschluss aus den Waldgrenzen herauszunehmen, damit es für den Bau von Wohnungen für Erdbebenopfer genutzt werden kann. Dieser Rechtsakt wurde jedoch am 13. Oktober 2023 vom Staatsrat aufgrund von Verfahrensfehlern aufgehoben.

Der verfahrensbedingte Mangel wurde behoben und korrigiert, und mit dem im Amtsblatt vom 31. August 2024 mit der Nummer 32648 veröffentlichten Beschluss wurde erneut die Herausnahme aus den Waldgrenzen beschlossen.

Während des oben genannten Prozesses brach am 15. August 2024 ein Feuer in den Bezirken Karşıyaka und Bayraklı in Izmir aus. Ein 95 Hektar großer Teil des Gebiets in Bayraklı, das durch den Beschluss im Amtsblatt aus den Waldgrenzen herausgenommen wurde, war von diesem Brand betroffen. Dieser betroffene Teil ist jedoch ein steiniges, felsiges und unfruchtbares Gebiet, das faktisch keinen Waldcharakter besitzt, bei dem kein Nutzen darin gesehen wird, es als Wald zu erhalten, und das auch nicht in landwirtschaftliche Nutzfläche umgewandelt werden kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es, entgegen den Behauptungen in Nachrichten und Kommentaren, nicht der Fall ist, dass ein brennendes Waldgebiet aus den Waldgrenzen herausgenommen wurde. Ein Gebiet, das faktisch keine Waldbedeckung und keinen Waldcharakter aufweist, wurde aus den Waldgrenzen herausgenommen“, hieß es.

In der Erklärung wurde weiter ausgeführt: „Die Herausnahme eines Gebiets aus den Waldgrenzen erfolgt im Rahmen des Artikels Ek 16 des Forstgesetzes Nr. 6831. Der hierbei berücksichtigte Aspekt ist, dass es sich um ein Gebiet handelt, das keinen Waldcharakter aufweist, bei dem kein Nutzen darin gesehen wird, es als Wald zu erhalten, und das auch nicht in landwirtschaftliche Nutzfläche umgewandelt werden kann.

Unsere Wälder stehen durch Artikel 169 unserer Verfassung unter Schutz. Unsere abgebrannten Wälder werden nach Bränden wieder aufgeforstet, und die in diesen Gebieten durchzuführenden Aufforstungsarbeiten werden der Öffentlichkeit mitgeteilt. Die Arbeiten zur Wiederaufforstung unserer bei dem Brand in Izmir beschädigten Wälder wurden unmittelbar nach dem Brand begonnen. Zudem wird dem Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel eine Fläche, die mindestens doppelt so groß ist wie das aus dem Wald herausgenommene Gebiet, zur Verfügung gestellt, damit unsere Generaldirektion dort neue Wälder anlegen kann, und in diesen Gebieten werden Aufforstungsarbeiten durchgeführt“, hieß es.