Stellungnahme der Türkischen Anwaltskammer zu Can Atalay: 'Ein schwerer Angriff'
Die Türkische Anwaltskammer (TBB) hat eine schriftliche Erklärung zu der Entscheidung abgegeben, die während der außerordentlichen Sitzung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) getroffen wurde, welche auf Initiative der Opposition wegen des inhaftierten Can Atalay einberufen worden war, obwohl das Verfassungsgericht anders entschieden hatte.
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Die Türkische Anwaltskammer (TBB) erklärte zur Entscheidung der außerordentlichen Sitzung der TBMM bezüglich Can Atalay: „Ein Abgeordneter, der aufgrund eines als nicht existent festgestellten Vorgangs im Gefängnis festgehalten wird und an der Arbeit des Parlaments gehindert wird, stellt neben der Verletzung des Rechts auf persönliche Sicherheit und Freiheit einen schweren Angriff auf die Legislative dar.
Die Situation, mit der wir konfrontiert sind, ist über den Abgeordnetenstatus von Ş. Can Atalay hinaus zu einer Frage des Seins oder Nichtseins für unsere verfassungsmäßige Ordnung geworden“, so die Erklärung.
Die TBB gab eine schriftliche Erklärung zu der Entscheidung ab, die während der außerordentlichen Sitzung der TBMM getroffen wurde, welche auf Initiative der Opposition wegen des inhaftierten Can Atalay einberufen worden war, obwohl das Verfassungsgericht anders entschieden hatte. Die Erklärung der TBB lautet wie folgt:
"Die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) war für den 16. August 2024 einberufen worden, um die vom Verfassungsgericht (AYM) festgestellte Nichtigkeit der Aberkennung des Abgeordnetenmandats des Hatay-Abgeordneten Şerafettin Can Atalay zu erörtern. Die Parlamentsmehrheit verhinderte jedoch die Eröffnung einer allgemeinen Aussprache und verhinderte damit auch den Willen, den bisherigen Fehler der TBMM festzustellen, die Notwendigkeit von Maßnahmen der zuständigen Stellen zur Beseitigung dieses Fehlers aufzuzeigen und vor allem zu unterstreichen, dass wir ein Rechtsstaat sind, dessen Macht auf der Verfassung beruht.
Die Vorfälle während der Beratungen in der TBMM, die zu Verletzungen einiger Abgeordneter und zu Blutvergießen am Rednerpult der Generalversammlung führten, sind in keiner Weise zu rechtfertigen oder zu akzeptieren. Der Angriff auf die Vertreter des Volkes unter dem Motto 'Die Souveränität gehört bedingungslos dem Volk' richtet sich gegen die Souveränität des Volkes selbst.
Die Feststellung der Nichtigkeit im Urteil des AYM vom 22.02.2024 mit dem Aktenzeichen E. 2024/43 und K. 2024/65 besagt, dass das Abgeordnetenmandat von Ş. Can Atalay nicht erloschen ist. Weder die TBMM noch ein anderes Organ ist befugt, über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieses Urteils abzustimmen, noch ist es möglich, in einer Weise zu handeln, die die Folgen dieses Urteils aufhebt.
Nach Auffassung des AYM ist der Vorgang, bei dem das Abgeordnetenmandat durch das Verlesen des Gerichtsurteils in der TBMM aberkannt wurde, ein 'faktischer (de facto) Zustand', also ein 'rechtlich nicht existenter' Vorgang. Ein Abgeordneter, der aufgrund eines als nicht existent festgestellten Vorgangs im Gefängnis festgehalten wird und an der Arbeit des Parlaments gehindert wird, stellt neben der Verletzung des Rechts auf persönliche Sicherheit und Freiheit einen schweren Angriff auf die Legislative dar.
Die Situation, mit der wir konfrontiert sind, ist über den Abgeordnetenstatus von Ş. Can Atalay hinaus zu einer Frage des Seins oder Nichtseins für unsere verfassungsmäßige Ordnung geworden. Wir fordern alle dazu auf, mit diesem Verantwortungsbewusstsein zu handeln und sicherzustellen, dass der Hatay-Abgeordnete Ş. Can Atalay unverzüglich freigelassen wird und an der Arbeit des Parlaments teilnehmen kann."
Karşı karşıya olduğumuz durum, Ş. Can Atalay’ın milletvekilliğinin ötesinde, anayasal düzenimiz bakımından bir varlık yokluk meselesi hâline gelmiştir.
— Türkiye Barolar Birliği (@barolar) August 17, 2024
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