Stellungnahme des Bildungsministeriums zur 'Verordnung über private Bildungseinrichtungen'

Das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) erklärte, dass ein Artikel der Verordnung über private Bildungseinrichtungen von einigen Medien falsch interpretiert wurde, und stellte klar: „Gemäß den Bestimmungen der neuen Verordnung werden für die Übergangsklassen zwischen den Stufen, also die 1., 5. und 9. Klassen, keine überhöhten Schulgebühren erhoben.“

İHA

In der vom Bildungsministerium veröffentlichten Erklärung heißt es: „Es wurde festgestellt, dass ein Artikel der heute im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über private Bildungseinrichtungen von einigen Medien falsch interpretiert wird.

Für die Berechnung der Schulgebühren für das kommende Jahr für Schüler in den Zwischenklassen privater Schulen gilt wie bisher die Formel (Erzeugerpreisindex + Verbraucherpreisindex/2) + 5.

Gemäß den Bestimmungen der neuen Verordnung werden für die Übergangsklassen zwischen den Stufen, also die 1., 5. und 9. Klassen, keine überhöhten Schulgebühren erhoben.

Bei der Festlegung der Gebühren für Dienstleistungen wie Bücher und Schreibwaren, Kleidung, Nachhilfe, Pension/Wohnheim, internationale Diplom- und Zertifikatsprogramme usw. für die Zwischenklassen privater Schulen wird die Formel (Erzeugerpreisindex + Verbraucherpreisindex/2) angewendet. (Verpflegungs-, Frühstücks- und Beförderungsgebühren sind hiervon ausgenommen).“