Stellungnahme des Handelsministeriums zur Untersuchung gegen Vedat Milor

Das Handelsministerium hat eine Erklärung zur 'Kent-Lokantası-Untersuchung' gegen Vedat Milor abgegeben. In der Erklärung heißt es: "Ein Schreiben des Ministeriums mit der Aufforderung an Vedat Milor, eine schriftliche Stellungnahme zu dem betreffenden Vorwurf abzugeben, wurde am 03.03.2025 versandt. Nach Eingang der Antwort wird die Akte dem Werberat zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt."

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Das Handelsministerium hat eine Untersuchung gegen den Restaurantkritiker und Soziologen Vedat Milor eingeleitet, nachdem dieser die zum Istanbuler Stadtverwaltung gehörende Kent-Lokantası besucht und die Aufnahmen davon auf seinem YouTube-Kanal veröffentlicht hatte. 

Nach einer Beschwerde beim CİMER wurde am 3. März 2025 im Rahmen des Verbots von "Schleichwerbung" gemäß dem Verbraucherschutzgesetz eine schriftliche Stellungnahme von Milor angefordert. 

Der Pressesprecher des Handelsministeriums, Fatih Uysan, äußerte sich zu dem Thema über seinen Social-Media-Account. In der Erklärung heißt es: 

"In einem CİMER-Antrag vom 10.02.2025 wurde behauptet, dass in dem Video mit dem Titel '40 Lira für 4 Gänge: Ist dieser Preis echt?', das am 04.01.2025 auf dem YouTube-Kanal von Vedat Milor veröffentlicht wurde, Schleichwerbung für den Betrieb namens 'Kent Lokantası' gemacht wurde, der unter dem Dach der 'Istanbuler Stadtverwaltung' tätig ist.

Gemäß Artikel 61 des Gesetzes Nr. 6502 über den Schutz der Verbraucher ist Schleichwerbung verboten. In Bezug auf den eingegangenen Antrag wurde am 03.03.2025 ein Schreiben des Ministeriums an Vedat Milor versandt, in dem er aufgefordert wurde, eine schriftliche Stellungnahme zu dem betreffenden Vorwurf abzugeben. Nach Eingang der Antwort wird die Akte dem Werberat zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Wir geben dies hiermit der Öffentlichkeit bekannt."