Stellungnahme des Innenministeriums zum Rundschreiben zum 15. Juli

Das Innenministerium hat eine Erklärung zu dem Rundschreiben veröffentlicht, das anlässlich des „Tages der Demokratie und der nationalen Einheit am 15. Juli“ herausgegeben wurde.

İHA

In der Erklärung heißt es: „In dem Rundschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen darauf geachtet werden sollte, ausschließlich die türkische Flagge zu verwenden. Die in einigen Social-Media-Konten und Nachrichtenportalen aufgestellte Behauptung, die Verwendung von Atatürk-Fotos sei verboten, ist eine niederträchtige Verleumdung.“

In der über das Social-Media-Konto des Innenministeriums veröffentlichten Erklärung wurde Folgendes mitgeteilt:

„Vom Generaldirektorat für Provinzialverwaltung des Innenministeriums wurde anlässlich des ‚Tages der Demokratie und der nationalen Einheit am 15. Juli‘ ein Rundschreiben vom 25. Juni 2025 herausgegeben.

In dem Rundschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei allen Veranstaltungen darauf geachtet werden sollte, ausschließlich die türkische Flagge zu verwenden. Die in einigen Social-Media-Konten und Nachrichtenportalen aufgestellte Behauptung, die Verwendung von Atatürk-Fotos sei verboten, ist eine niederträchtige Verleumdung.

In jedem Rundschreiben, das unser Innenministerium seit 2018 zum Tag der Demokratie und der nationalen Einheit am 15. Juli herausgegeben hat, ist der Hinweis enthalten, dass bei allen Veranstaltungen darauf geachtet werden sollte, ausschließlich die türkische Flagge zu verwenden.

Das Ziel ist es, dass bei Veranstaltungen, die an einem Gedenktag wie dem 15. Juli, der ein Symbol für die Einheit und den Zusammenhalt unserer Nation ist, organisiert werden, nicht politische Parteien, sondern ausschließlich die türkische Flagge verwendet wird.“