Stellungnahme des Ministeriums zu Ausländern unter Schutzstatus

In einer Erklärung des Innenministeriums wurde mitgeteilt, dass Verfahren bezüglich der in der Türkei lebenden Syrer und Ausländer unter internationalem Schutz nicht über Notariate abgewickelt werden.

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Das Innenministerium hat eine Erklärung zu den in der Türkei lebenden Syrern und Ausländern unter internationalem Schutz abgegeben. 

In der über den offiziellen Social-Media-Account des Innenministeriums veröffentlichten Erklärung heißt es:

„Verfahren bezüglich der in unserem Land unter vorübergehendem Schutz stehenden Syrer und der Ausländer unter internationalem Schutz werden nicht über Notariate abgewickelt. Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Rechtsstatus, der von Ausländern beantragt wird, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, für geschäftliche Verbindungen oder zur Unternehmensgründung, zu Bildungs- und Tourismuszwecken einreisen oder mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind.

Das besagte Protokoll mit dem Notarverband umfasst lediglich die Antragsverfahren für Aufenthaltserlaubnisse von Ausländern, die zu den genannten Zwecken in unser Land kommen. Einige Kreise verbreiten jedoch weiterhin Desinformationen und verzerren die Tatsachen. Wir werden unser geschätztes Volk weiterhin korrekt über all diese Manipulationsversuche informieren.“