Stellungnahme des YÖK zu Studiengebühren: Behauptung über niedrigere Gebühren für ausländische Studierende
Der Hochschulrat (YÖK) hat die Behauptung zurückgewiesen, er habe Stiftungsuniversitäten angewiesen, "Studiengebühren für ausländische Studierende niedriger anzusetzen als für türkische Studierende".
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In der vom YÖK veröffentlichten Erklärung heißt es: "Die in einigen Medienorganen verbreitete Behauptung, der Vorsitzende des Hochschulrates, Erol Özvar, habe Stiftungsuniversitäten angewiesen, 'die Studiengebühren für ausländische Studierende niedriger anzusetzen als für türkische Studierende', ist völlig unbegründet.
Gemäß dem Hochschulgesetz Nr. 2547 werden die Studiengebühren an Stiftungsuniversitäten von den jeweiligen Kuratorien der Universitäten festgelegt.
Der Hochschulrat verfügt über keine Befugnis, die Studiengebühren von Stiftungsuniversitäten festzulegen oder Gebührentarife für bestimmte Studierendengruppen zu erstellen.
Nach der gesetzlichen Neuregelung vom 19. Dezember 2025 wurden vom Hochschulrat lediglich Verfahren und Grundsätze für die Erhöhung der Studiengebühren für Studierende festgelegt, die sich nicht im Vorbereitungsjahr oder im ersten Studienjahr befinden.
Diese Regelung bezieht sich nicht auf die Festlegung des Ausgangsniveaus der Gebühren, sondern auf die Erhöhungssätze in den höheren Semestern", so die Erklärung.