Stellungnahme von İmamoğlus Anwalt Kemal Polat: 'Es hat keinen anderen Sinn, als es hinauszuzögern'
Im Prozess gegen den Bürgermeister von Istanbul und CHP-Präsidentschaftskandidaten Ekrem İmamoğlu wegen angeblicher 'Ausschreibungsmanipulation' hat das Gericht die Verhandlung erneut vertagt. Nach der Anhörung äußerte sich İmamoğlus Anwalt Kemal Polat.
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Im Prozess gegen den Bürgermeister von Istanbul (İBB) und CHP-Präsidentschaftskandidaten Ekrem İmamoğlu wegen angeblicher 'Ausschreibungsmanipulation' hat das Gericht die Verhandlung erneut vertagt. Nach der Anhörung äußerte sich İmamoğlus Anwalt Kemal Polat.
Polat kritisierte, dass das Gericht keine Entscheidung verkündete, und erklärte: "Leider werden wir Zeugen der Bemühungen der Anklagebehörde, die Entscheidung hinauszuzögern. Das ist eine bedauerliche Situation."
Gegenüber der Nachrichtenagentur ANKA sagte Polat:
"Leider wurde ein Fall, in dem ein Freispruch hätte erfolgen müssen und bei dem es keine weiteren zu untersuchenden Punkte mehr gibt, da alles umfassend geklärt ist, erneut mit einer Begründung vertagt, die erst im letzten Moment aufgetaucht ist oder hervorgebracht wurde. Auch wenn wir als Anwälte sehr darauf drängen, dass der Gerechtigkeit so schnell wie möglich Genüge getan wird, werden wir leider Zeugen der Bemühungen der Anklagebehörde, die Entscheidung hinauszuzögern. Das ist eine bedauerliche Situation.
Der Herr Staatsanwalt hatte zuvor erklärt, er wolle die Akte prüfen, um zu entscheiden, ob er unter Verweis auf einen anderen Fall eine Zusammenlegung der Verfahren beantragen werde. Diese Akte ist eingetroffen. Sie liegt vollständig über das UYAP-System vor. Die Akte hat tatsächlich keinerlei faktische oder rechtliche Verbindung zu diesem Fall und zum Vorsitzenden Richter. Er hat sich dazu auch nicht geäußert. Nachdem das Original der Akte vorliegt, ist dies meiner Meinung nach keine gültige Entschuldigung. Das Original der Akte ist nicht erforderlich. Alle Aufzeichnungen, Informationen und Dokumente sind im UYAP vorhanden. Er hätte sein Plädoyer abgeben können. Was hier geschieht, hat keinen anderen Sinn, als die Entscheidung des Gerichts hinauszuzögern."