Stille im Kabinett zum Fall Ekrem İmamoğlu

Von MASAK-Berichten über TRT-Sendungen bis hin zu Protesten nach der Inhaftierung und dem Verbot von Plakaten: Die Anfragen der CHP bezüglich der Inhaftierung von Ekrem İmamoğlu erhielten im Kabinett keine klaren Antworten.

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Gegen den inhaftierten Präsidentschaftskandidaten der CHP und Bürgermeister von Istanbul (İBB), Ekrem İmamoğlu, wurde bislang noch keine Anklageschrift verfasst. Wie die Zeitung Cumhuriyet berichtet, wurden die in diesem Prozess von CHP-Abgeordneten im Parlament eingereichten Anfragen entweder unbeantwortet gelassen oder mit oberflächlichen Antworten abgetan.

SCHWEIGEN VON ŞİMŞEK ZUR „GEHEIMHALTUNG“

Der CHP-Abgeordnete für Diyarbakır, Sezgin Tanrıkulu, befragte den Minister für Schatz und Finanzen, Mehmet Şimşek, zu den im Rahmen der Ermittlungen erstellten MASAK-Berichten. Şimşek erklärte in seiner Antwort, dass „die Dokumente aufgrund der Vertraulichkeit der Ermittlungen nicht geteilt werden können“.

TRT-SENDUNGEN SORGEN FÜR DISKUSSIONEN

Der CHP-Abgeordnete für Ordu, Mustafa Adıgüzel, thematisierte zudem, dass im staatlichen Sender TRT stundenlang über İmamoğlu berichtet wurde, wobei Begriffe wie „Anführer einer kriminellen Vereinigung“ oder „Täter“ verwendet wurden, obwohl noch nicht einmal eine Anklageschrift vorliegt. Adıgüzel fragte: „Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit TRT gemäß dem Grundsatz der Unparteilichkeit handelt?“

Vizepräsident Cevdet Yılmaz verteidigte hingegen, dass TRT als „unparteiische und autonome Rundfunkanstalt gemäß der Verfassung und den Gesetzen tätig ist“.

TUNÇ UND YERLİKAYA BLEIBEN STUMM

Die an Justizminister Yılmaz Tunç und Innenminister Ali Yerlikaya gerichteten Fragen blieben unbeantwortet.

An Tunç wurde die Frage gerichtet: „Wie hoch ist die Anzahl der Beschwerden aufgrund von Gewalt und Misshandlungen bei den Protesten am 19. März und danach? Gegen wie viele dieser Beschwerden wurden verwaltungsrechtliche Ermittlungen eingeleitet?“, jedoch erfolgte keine Rückmeldung.

Auf die an Yerlikaya gerichtete Frage zur Beschlagnahmung von İmamoğlu-Plakaten und -Bannern: „Was ist die Begründung für die Entscheidung, Plakate und Banner zu beschlagnahmen, was eindeutig gegen die Verfassung und Gesetze verstößt? Wer hat den rechtswidrigen Befehl für diese Praxis erteilt, die ohne jegliche gerichtliche Entscheidung auf Anweisung der Staatsanwaltschaft durchgeführt wurde?“, wurde lediglich geantwortet, dass „das Thema nicht in die Zuständigkeit seines Ministeriums falle“.