Strafanzeige der ADD gegen Yusuf Tekin

Gegen Bildungsminister Yusuf Tekin wurde Strafanzeige erstattet, nachdem er mit dem Buch „Die wahren Besitzer der kemalistischen Gefangenschaft“ posiert hatte.

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Der Verein für kemalistische Gedanken (Atatürkçü Düşünce Derneği, ADD) gab bekannt, dass er Strafanzeige gegen Yusuf Tekin wegen „Verletzung der Verfassung“ und „Amtsmissbrauchs“ erstattet hat.

In einer schriftlichen Erklärung des Vereins wurde darauf hingewiesen, dass Bildungsminister Tekin das Buch „Die wahren Besitzer der kemalistischen Gefangenschaft“ (Kemalist Esaretin Gerçek Sahipleri) beworben und sich gemeinsam mit dem Autor Ali Akbaş fotografieren ließ, der sich selbst als „antikemalistisch und schariatreu“ bezeichnet. In der Erklärung wurde betont, dass dieser Vorfall in der Öffentlichkeit für Diskussionen gesorgt habe.

In der ADD-Erklärung heißt es dazu:

„Der AKP-Bildungsminister Yusuf Tekin hat den Schund namens ‚Die wahren Besitzer der kemalistischen Gefangenschaft‘ beworben, der von dem unverschämten Ali Akbaş veröffentlicht wurde, welcher sich selbst als ‚antikemalistisch und schariatreu‘ bezeichnet. Zudem sah er kein Problem darin, sich mit einer weiteren Person namens Fırat İsmail fotografieren zu lassen, die als bekennender Feind Atatürks und der laizistischen Republik bekannt ist. Da diese schwerwiegende Situation von dem Bildungsminister begangen wurde, dem die Bildung unserer Jugend anvertraut ist, offenbart sie einen Verstoß gegen den Laizismus, eines der Grundprinzipien unseres Staates, wie er in unserer Verfassung verankert ist, sowie einen Verstoß gegen das Grundgesetz für das nationale Bildungswesen.“

Der Verein kündigte im weiteren Verlauf seiner Erklärung an, dass er Strafanzeige mit dem Antrag auf Eröffnung eines öffentlichen Verfahrens gegen Minister Tekin gestellt habe.

„Als Verein für kemalistische Gedanken präsentieren wir hiermit unsere Strafanzeige gegen den AKP-Bildungsminister Yusuf Tekin wegen des Verdachts auf ‚Verletzung der Verfassung‘ und ‚Amtsmissbrauch‘ mit dem Antrag auf Eröffnung eines öffentlichen Verfahrens zur Kenntnis unserer Presse und unseres geschätzten Volkes.“