Strafanzeige der Anwaltskammer Diyarbakır gegen „Hırtlar Vadisi“-Beitrag

Die Anwaltskammer Diyarbakır hat wegen eines Beitrags über Straßenhunde, in dem der Ausdruck „Hırtlar Vadisi“ verwendet wurde, Strafanzeige gegen Prof. Dr. Bengi Başer erstattet.

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Das Gouvernement Istanbul hat vor Schulbeginn per Beschluss angeordnet, dass Straßenhunde von den Gemeinden und Bezirksverwaltungen eingefangen werden sollen.

In einem Schreiben, das vom Gouverneur Davut Gül unterzeichnet wurde, heißt es, dass „in Rudeln umherstreifende Hunde eine Bedrohung für die Sicherheit der Bürger darstellen“, und es wurde die Anweisung erteilt, die Straßenhunde „umgehend einzusammeln“.

Während die Entscheidung, die auf Straßenhunde abzielt, auf heftige Kritik stieß, äußerte sich auch Prof. Dr. Bengi Başer zu dem Thema.

Başer teilte über ihr Social-Media-Konto ein Bild, auf dem der Ausdruck „Hırtlar Vadisi“ (Tal der Hırtlar) zu sehen war. Zu ihrem Foto-Beitrag schrieb Bengi: „Wenn ihr die Energie, die ihr für die Vernichtung von Straßenhunden aufwendet, dafür nutzen würdet, diese menschlichen Unterarten zu zivilisieren!..“

STRAFANZEIGE DER ANWALTSKAMMER DIYARBAKIR

Nachdem der Beitrag in kurzer Zeit für Aufsehen gesorgt hatte, gab die Anwaltskammer Diyarbakır bekannt, dass Strafanzeige gegen Başer erstattet wurde.

In einer Erklärung auf dem X-Account der Anwaltskammer Diyarbakır hieß es:

„Gegen die Person, die über die Social-Media-Plattform X einen Beitrag veröffentlicht hat, der einen Teil der Gesellschaft aufgrund des physischen Erscheinungsbildes ins Visier nimmt und Hassrede wie ‚menschliche Unterarten‘ enthält, wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul Strafanzeige wegen ‚Hass und Diskriminierung‘ (Art. 122 des türkischen Strafgesetzbuches TCK) sowie ‚Aufstachelung des Volkes zu Hass und Feindseligkeit‘ (Art. 216 TCK) erstattet.

Gleichzeitig wird beim Gesundheitsministerium ein offizieller Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gestellt, da der Beitrag aufgrund der beruflichen Verantwortung und Pflichten der betreffenden Person gegen ethische Grundsätze verstößt. Wir geben dies der Öffentlichkeit respektvoll bekannt.“