Strafanzeige der TTB gegen A Haber und Yeni Şafak

Die Türkische Ärztevereinigung (TTB) hat Strafanzeige gegen A Haber und Yeni Şafak erstattet, da diese die Mitglieder des Verfassungsgerichts (AYM) gezielt angegriffen haben.

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Die Türkische Ärztevereinigung (TTB) gab bekannt, dass sie Strafanzeige gegen diejenigen erstattet hat, die Berichte verfasst und veröffentlicht haben, in denen das Verfassungsgericht (AYM) sowie die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs, gegen die verschiedene Anschuldigungen erhoben wurden, im Zuge der durch die Entscheidung des 3. Strafsenats des Kassationshofs zum Fall Can Atalay verursachten Justizkrise ins Visier genommen wurden.

STRAFANZEIGE GEGEN A HABER UND YENİ ŞAFAK

Die Erklärung der TTB zu diesem Thema lautet wie folgt:

„Die Türkische Anwaltskammer (TBB) hat Strafanzeige gegen die Verfasser und Herausgeber der Berichte bei A Haber und der Zeitung Yeni Şafak erstattet, in denen das Verfassungsgericht und die Mitglieder des Gerichts, gegen die verschiedene Anschuldigungen erhoben wurden, ins Visier genommen wurden.

In den betreffenden Berichten wurden unter den Schlagzeilen ‚Die Entscheidung des AYM hat FETÖ und PKK den Weg geebnet! Wer sind die 9 Mitglieder, die die Verletzungsentscheidung im Fall Can Atalay getroffen haben?‘ und ‚Sie haben FETÖ und PKK die Tür geöffnet‘ die Fotos der Mitglieder des Verfassungsgerichts, die die Verletzungsentscheidung bezüglich des Abgeordneten von Hatay, Ş. Can Atalay, getroffen hatten, als Bildmaterial geteilt. Zudem wurden die Namen der Mitglieder durch Fettdruck hervorgehoben und sie somit gezielt markiert.

Die in dem Bericht verwendeten Ausdrücke sind Anschuldigungen, die die Funktion der Verfassungsgerichtsbarkeit und ihre Stellung im Rechtssystem missachten und darauf abzielen, die Verfassungsgerichtsbarkeit zu diskreditieren.

Aus diesem Grund wurde eine strafrechtliche Untersuchung gegen die Verfasser der genannten Berichte sowie die für deren Veröffentlichung verantwortlichen Personen eingeleitet;

Es wurde die Eröffnung eines öffentlichen Verfahrens gemäß Artikel 217/A des türkischen Strafgesetzbuches wegen 'öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen', gemäß Artikel 267 wegen 'Verleumdung', gemäß Artikel 288 wegen 'Versuchs der Beeinflussung eines fairen Verfahrens', gemäß Artikel 301 wegen 'Herabwürdigung der türkischen Nation, des Staates der Republik Türkei sowie der staatlichen Institutionen und Organe' sowie gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Anti-Terror-Gesetzes beantragt.

WAS WAR PASSIERT?

Nachdem Can Atalay im Gezi-Park-Prozess zu 18 Jahren Haft verurteilt worden war, wurde er bei den Parlamentswahlen am 14. Mai für die Arbeiterpartei der Türkei (TİP) zum Abgeordneten gewählt. Sein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Freilassung aufgrund seiner Wahl zum Abgeordneten wurde von der 3. Strafkammer des Kassationshofs abgelehnt. Daraufhin wurde beim Verfassungsgericht (AYM) Individualbeschwerde eingelegt, mit der Begründung, dass durch die Fortsetzung des Verfahrens trotz seiner parlamentarischen Immunität das Recht auf 'Wählbarkeit und politische Betätigung' sowie durch die Ablehnung des Haftentlassungsantrags das Recht auf 'persönliche Freiheit und Sicherheit' verletzt worden sei.

Während die Anwälte von Can Atalay den Antrag auf Haftentlassung stellten, erklärte das Gericht, dass die Zuständigkeit für eine Entscheidung in diesem Fall bei der 3. Strafkammer des Kassationshofs liege, und leitete die Akte an diese Kammer weiter.

Der Kassationshof wiederum erklärte, die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht anzuerkennen, und erstattete Strafanzeige gegen die Mitglieder, die das entsprechende Urteil unterzeichnet hatten.

Während Politiker nacheinander Stellungnahmen zur Justizkrise in der Türkei abgaben, nahm die regierungsnahe Zeitung Yeni Şafak die Mitglieder des Verfassungsgerichts ins Visier.