Strafanzeige gegen Gouverneure im Erdbebengebiet nicht weiterverfolgt: 'Keine Verantwortung'

Bei den Erdbeben vom 6. Februar mit Zentrum in Kahramanmaraş kamen mindestens 53.537 Bürger ums Leben. Eine Strafanzeige gegen die Gouverneure im Erdbebengebiet wegen unterlassener Vorsorgemaßnahmen vor und nach den Beben wurde von der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationsgerichtshof nicht weiterverfolgt.

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Rechtsanwalt Tacettin Çolak von den Halkçı Hukukçular (Volksanwälte) reichte bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul Strafanzeige ein. Er begründete dies damit, dass die Gouverneure im Erdbebengebiet vor und nach den Beben keine notwendigen Maßnahmen ergriffen hätten, was zum Tod und zur Verletzung tausender Bürger sowie zum Einsturz tausender Gebäude geführt habe.

Wie Mehmet Oflaz von der Zeitung Cumhuriyet berichtet, leitete die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige von Çolak an den Kassationsgerichtshof (Yargıtay) weiter.

Der Generalstaatsanwalt beim Kassationsgerichtshof, Bekir Şahin, entschied nach Prüfung und Bewertung, die Beschwerde gegen die Gouverneure „nicht weiterzuverfolgen“.