Strafe für die Stadtverwaltung Ankara: 141.934 TL Bußgeld
Ein sehbehinderter Bürger in Ankara wandte sich an die TİHEK, da er aufgrund defekter akustischer Ansagesysteme in öffentlichen Verkehrsmitteln benachteiligt wurde. Die Stadtverwaltung wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Die türkische Institution für Menschenrechte und Gleichstellung (TİHEK) hat entschieden, dass die Stadtverwaltung Ankara (ABB) gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung verstoßen hat. Grund war die Beschwerde eines sehbehinderten Bürgers. Die Behörde verhängte gegen die Stadtverwaltung ein Bußgeld in Höhe von 141.934 Lira, was dem Höchstsatz entspricht.
Der zu 90 Prozent sehbehinderte N.K. hatte sich an die TİHEK gewandt und erklärt, dass er in den Bussen der ABB sowie in den von der Stadt lizenzierten privaten öffentlichen Bussen benachteiligt werde, da die akustischen Ansagesysteme, die über die aktuelle und die nächste Haltestelle informieren, nicht funktionierten.
N.K. gab an, dass bereits zuvor zahlreiche Personen und Nichtregierungsorganisationen diesbezüglich Anträge bei der Stadtverwaltung gestellt hätten. Obwohl die Stadt mitgeteilt habe, dass das Problem gelöst werde, sei die Benachteiligung nicht behoben worden.
In ihrer Entscheidung stellte die TİHEK fest, dass die Stadtverwaltung Ankara gegen das Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderung verstoßen habe, und belegte die Stadtverwaltung mit einem Bußgeld in Höhe von 141.934 Lira.
ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL MÜSSEN BARRIEREFREI SEIN
In der Entscheidung, in der festgestellt wurde, dass die Stadtverwaltung ihrer positiven Verpflichtung zur Gewährleistung der Barrierefreiheit nicht nachgekommen sei, heißt es:
„Dass die akustischen Ansagesysteme in den Bussen nicht funktionieren, erschwert sehbehinderten Menschen den Zugang zu Beförderungsdiensten erheblich und benachteiligt sie. Die Verweigerung des Zugangs zur physischen Umgebung, zum Verkehr, zu Informationen und Kommunikation sowie zu öffentlich zugänglichen Diensten stellt einen Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung dar, das durch Artikel 5 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen untersagt ist. Es wird davon ausgegangen, dass die betroffene Stadtverwaltung ihrer Verpflichtung, die Busse für die Barrierefreiheit von Menschen mit Behinderungen anzupassen, nicht nachgekommen ist. Es wurde die Überzeugung gewonnen, dass die Stadtverwaltung Ankara gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung verstoßen hat.“