Strafmaß für Anwältin Feyza Altun gefordert!

Gegen die Anwältin Feyza Altun, die in Istanbul aufgrund eines Social-Media-Beitrags festgenommen und später unter Auflagen freigelassen wurde, wurde eine Anklageschrift mit der Forderung nach bis zu 3 Jahren Haft wegen "öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit" eingereicht.

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Das geforderte Strafmaß für die Anwältin Feyza Altun, die aufgrund eines Beitrags über die Scharia auf ihrem Social-Media-Account ins Visier geraten war, festgenommen und unter gerichtlichen Auflagen wieder freigelassen wurde, steht fest.

In der von der Generalstaatsanwaltschaft Beykoz erstellten Anklageschrift wird daran erinnert, dass gegen Altun aufgrund ihres Beitrags zur Scharia auf dem sozialen Netzwerk "X" ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

In der Anklageschrift wird Altuns Aussage im Rahmen der Ermittlungen zitiert, in der sie einräumte, den betreffenden Beitrag selbst verfasst zu haben. Sie betonte jedoch, dass die Scharia keine Religion, sondern ein politisches Regime sei und sie keine religiösen Überzeugungen beleidigt habe. Altun wies die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurück.

DEFINITION DER SCHARIA NACH TDK

In der Anklageschrift wird darauf verwiesen, dass die Scharia laut der Türkischen Sprachgesellschaft (TDK) als "das auf den Versen des Korans und den Worten des Propheten Mohammed basierende islamische Gesetz, das islamische Recht" definiert ist.

Unter Einbeziehung eines Berichts der Abteilung zur Bekämpfung von Cyberkriminalität der Istanbuler Polizeidirektion wird in der Anklageschrift dargelegt, dass der Beitrag der Verdächtigen in den sozialen Medien bei Tausenden von Nutzern heftige Reaktionen hervorgerufen habe, da er als schwerer Angriff auf religiöse Werte wahrgenommen wurde, wodurch eine unmittelbare und konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit entstanden sei.

In diesem Zusammenhang wird in der Anklageschrift betont, dass die Verdächtige mit ihrem Beitrag auf der Social-Media-Plattform den ihr zur Last gelegten Straftatbestand erfüllt habe, indem sie einen Teil der Bevölkerung mit unterschiedlichen religiösen Merkmalen öffentlich zu Hass und Feindseligkeit gegenüber einem anderen Teil der Bevölkerung angestiftet habe.

BIS ZU 3 JAHRE HAFT GEFORDERT

In der Anklageschrift wird für Altun eine Freiheitsstrafe von 1 bis 3 Jahren wegen "öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit" gefordert.

Die am 19. Februar im Rahmen der Ermittlungen festgenommene Anwältin Feyza Altun war nach ihrer polizeilichen Vernehmung am darauffolgenden Tag dem Justizpalast von Beykoz überstellt und mit dem Antrag auf Untersuchungshaft dem Friedensrichter vorgeführt worden. Das Gericht entschied, Altun unter gerichtlichen Auflagen freizulassen, die ein "Ausreiseverbot" sowie die Pflicht, sich "zweimal wöchentlich bei der Polizeiwache zu melden", beinhalten.