Streikverbot für PTT-Mitarbeiter
Die PTT-Geschäftsführung hat davor gewarnt, dass gegen Mitarbeiter, die sich an dem für den 18. August angekündigten Streik beteiligen, Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden.
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Die Post- und Telegrafenorganisation (PTT), eines der größten Logistikunternehmen der Türkei, hat eine Anweisung an ihre Mitarbeiter verschickt, die für Empörung sorgt.
In der betreffenden Anweisung wurde mitgeteilt, dass es den Mitarbeitern untersagt sei, sich an dem für den 18. August 2025 angekündigten Streik zu beteiligen.
In dem Schreiben, das von der PTT-Personalabteilung an die Mitarbeiter versandt wurde, wird auf die in gewerkschaftlichen Plattformen und sozialen Medien verbreiteten Streikaufrufe verwiesen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Beamte gemäß dem Gesetz Nr. 4688 über Gewerkschaften und Tarifverträge für Staatsbedienstete kein Recht auf Streik oder Arbeitsniederlegung haben.
„Gemäß der Verfassung und der einschlägigen Gesetzgebung ist die Kontinuität öffentlicher Dienste von grundlegender Bedeutung. Daher ist es Staatsbediensteten rechtlich nicht möglich, ihre Aufgaben zu verlassen oder die Arbeit niederzulegen“, heißt es in dem Schreiben, das zudem folgende Warnungen an das PTT-Personal enthält:
- PTT-Mitarbeiter dürften „unter keinen Umständen“ an dem für den 18. August angekündigten Streik teilnehmen,
- Um die Unterbrechung öffentlicher Dienste zu verhindern, sei die Anwesenheit des gesamten Personals an den Arbeitsplätzen zwingend erforderlich,
- Gegen Personal, das sich an der Arbeitsniederlegung beteiligt, würden Maßnahmen gemäß den Disziplinarvorschriften eingeleitet,
- Führungskräfte seien angewiesen, während der Dienstzeit anwesend zu sein und Mitarbeiter zu identifizieren, die sich am Streik beteiligen.