Sturm verhindert Baden: Gouverneursamt erlässt Badeverbot mit Zeitangabe

Das Gouverneursamt von Zonguldak hat aufgrund der erwarteten widrigen Wetterbedingungen und eines Sturms in der Region ein vorübergehendes Badeverbot angekündigt. Dem Beschluss zufolge ist das Baden von Mittwoch, dem 1. Juli, um 13.00 Uhr bis Donnerstag, dem 2. Juli, um 07.00 Uhr untersagt.

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Aufgrund widriger Wetterbedingungen wurde in Zonguldak ein vorübergehendes Badeverbot verhängt. Das Gouverneursamt von Zonguldak gab bekannt, dass das Baden in den festgelegten Zeiträumen aufgrund der erwarteten Sturmgefahr nicht gestattet ist.

BADEVERBOT DURCH DAS GOUVERNEURSAMT

In einer Erklärung auf dem offiziellen Social-Media-Kanal des Gouverneursamts von Zonguldak wurde mitgeteilt, dass aufgrund der in der Region erwarteten schlechten Wetterbedingungen und des Sturms Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden.

Der Erklärung zufolge ist das Baden im gesamten Provinzgebiet ab Mittwoch, dem 1. Juli, um 13.00 Uhr bis Donnerstag, dem 2. Juli, um 07.00 Uhr untersagt.

VERBOT GILT BIS ZU DEN FESTGELEGTEN ZEITEN

Im Rahmen der vom Gouverneursamt bekannt gegebenen Entscheidung ist es Bürgern in dem genannten Zeitraum nicht gestattet, ins Meer zu gehen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass das Verbot zum Schutz der Sicherheit vor den Risiken durch die widrigen Wetterbedingungen umgesetzt wird.

WARNUNG AN DIE BÜRGER

In der Erklärung des Gouverneursamts wurde betont, dass die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen durch die Bürger von großer Bedeutung sei.

In der Mitteilung hieß es: "Im Interesse der Sicherheit unserer Bürger wird dringend darum gebeten, das Verbot zwischen den genannten Daten und Uhrzeiten zu beachten."