TBB verhängt 'Social-Media'-Beschränkungen für Anwälte
Die Verordnung zur Änderung der Werbeverbotsverordnung der Türkischen Anwaltskammer (TBB) wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach werden gegen diejenigen, die sich nicht an das Werbeverbot halten, von der Anwaltskammer von Amts wegen Disziplinarverfahren eingeleitet.
12punto
Die im Amtsblatt vom 9. August 2024 veröffentlichten Änderungen der Werbeverbotsverordnung der Türkischen Anwaltskammer (TBB) aktualisieren die Regelungen zum Werbeverbot für die berufliche Tätigkeit von Anwälten.
Gemäß der Änderung der Verordnung dürfen Anwälte keine Veröffentlichungen vornehmen oder schriftliche bzw. visuelle Inhalte teilen, "indem sie allgemeine und abstrakte Informationen verbreiten, die für jeden zugänglich sind, mit dem Ziel, Aufträge zu erhalten".
Hier sind die geänderten Artikel:
ARTIKEL 6- Artikel 7 derselben Verordnung wurde samt seiner Überschrift wie folgt geändert.
"Nutzung von schriftlichen, auditiven, visuellen und Online-Kommunikationsmitteln
Artikel 7- Diejenigen, die unter diese Verordnung fallen;
a) können Adressänderungen, Büroeröffnungen und die Rückkehr in den Beruf nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten sowie den Ein- und Austritt aus einer Anwaltssozietät einmalig über schriftliche, auditive, visuelle Kommunikationsmittel und Online-Medien bekannt geben, sofern dies keinen Werbecharakter hat. Die Eintragung oder Beendigung einer Anwaltssozietät oder das Ausscheiden eines Partners kann durch eine Anzeige bekannt gegeben werden.
b) dürfen keine Inhalte teilen, die Werbecharakter haben und sich auf ihr Leben, ihre Einkünfte oder ihre beruflichen Tätigkeiten beziehen, sofern diese mit ihrer beruflichen Identität in Verbindung gebracht werden können. In Fällen, in denen der Titel 'Anwalt' in schriftlichen, auditiven, visuellen und Online-Kommunikationsmitteln verwendet wird, sind sie verpflichtet, bei Beiträgen zu ihrem Privatleben Verhaltensweisen zu vermeiden, die das Ansehen des Anwaltsberufs schädigen könnten.
c) dürfen in schriftlichen, auditiven, visuellen und Online-Kommunikationsmitteln vergangene oder aktuelle Fälle oder die rechtlichen Angelegenheiten, an denen sie arbeiten, nicht in einer Weise hervorheben, die als Werbung ausgelegt werden könnte. Sie dürfen keine Erklärungen abgeben oder Beiträge teilen, als wären sie Sprecher der Parteien. In zwingenden Fällen können sie Informationen geben oder Erklärungen abgeben, sofern sie sich auf die rechtlichen Dimensionen der vergangenen oder aktuellen Fallakten beschränken. Sie dürfen jedoch keine Veröffentlichungen vornehmen oder schriftliche bzw. visuelle Inhalte teilen, indem sie allgemeine und abstrakte Informationen verbreiten, die für jeden zugänglich sind, mit dem Ziel, Aufträge zu erhalten.
ç) sind verpflichtet, in schriftlichen, auditiven, visuellen Kommunikationsmitteln und Online-Medien, unabhängig von der Eigenschaft, in der sie an Veröffentlichungen teilnehmen oder Teil davon sind, jegliches Verhalten zu vermeiden, das als Werbung gelten könnte, sowie jegliche Erklärungen und Beiträge zu unterlassen, die das Ansehen des Anwaltsberufs schädigen könnten.
d) dürfen keine Domainnamen verwenden, die ausschließlich darauf abzielen, Ruhm zu erlangen, sich vor Kollegen zu profilieren oder durch Werbung Aufträge zu erhalten. Der Domainname darf nicht gegen die Würde des Anwaltsberufs verstoßen. Sie können eine Website eröffnen, die sich auf folgende Informationen beschränkt: Name und Vorname des Website-Inhabers oder der Inhaber, akademische Titel im Rechtsbereich (falls vorhanden), Foto, Name und Vorname anderer im Büro tätiger Anwälte, akademische Titel im Rechtsbereich (falls vorhanden), bei Anwaltssozietäten der eingetragene Name, bei Anwaltskanzleien der Kanzleiname, TBB- und Anwaltskammer-Registrierungsnummern, Datum des Berufsbeginns, absolvierte Universität, Fremdsprachenkenntnisse, Büroanschrift, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adresse und registrierte E-Mail-Adresse. Auf der Website dürfen keine Informationen über Mandanten oder Personen und Institutionen, die sie beraten, unter der Rubrik "Referenzen" oder einer anderen Bezeichnung geteilt werden. Auf ihren Websites können sie Informationen über die Tätigkeitsbereiche des Büros geben, ohne dass dies eine Spezialisierung impliziert.
e) dürfen keine leitenden Codes, Schlüsselwörter, Subdomains, Seitenadressen oder ähnliche Methoden verwenden, die darauf abzielen, ihre beruflichen Tätigkeiten hervorzuheben oder in Suchmaschinen besser platziert zu werden, wenn dies darauf abzielt, Aufträge zu erhalten und zu einem Wettbewerb mit Kollegen führt. Sie dürfen keine Arbeiten oder Transaktionen durchführen, die Inhalte hervorheben, die sie selbst erstellt haben, erstellen ließen oder die über sie erstellt wurden, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich in Online-Medien. Sie dürfen keine Internet-Shortcuts verwenden oder deren Verwendung gestatten, die Internetnutzer auf ihre eigene Website oder von ihrer eigenen Website auf eine andere Website leiten; sie dürfen in Online-Medien keine Werbung schalten oder entgegennehmen.
f) können Informationen über ihre Kandidatur bei Wahlen der Organe und des Vorsitzes der Anwaltskammer oder der TBB sowie bei allgemeinen oder lokalen Wahlen über schriftliche, auditive, visuelle Kommunikationsmittel und Online-Medien bekannt geben, sofern dies nicht dem Zweck dient, Aufträge zu erhalten, und nicht zu einem Wettbewerb mit Kollegen führt. Diese Bekanntmachungen dürfen frühestens 2 Monate vor dem Wahltermin beginnen und müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Wahl enden. Diese Bekanntmachungen müssen zweckmäßig sein und der Würde des Berufs entsprechen."