TBMM geht in Berufung: Schock über Schadensersatz für ehemaligen CHP-Abgeordneten, der Handy am Rednerpult zertrümmerte

Der ehemalige CHP-Abgeordnete Burak Erbay wurde zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 10.800 Lira verurteilt, weil er sein Mobiltelefon am Rednerpult des Parlaments mit einem Hammer zertrümmert und damit öffentliches Eigentum beschädigt hatte.

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Der CHP-Abgeordnete für Muğla, Burak Erbay, zertrümmerte am 12. Oktober 2022 während einer Rede in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) ein Mobiltelefon, das er zuvor auf dem Rednerpult platziert hatte. 

Diese Aktion von Erbay wurde vom Parlamentspräsidium mit der Begründung vor Gericht gebracht, dass dadurch das Rednerpult beschädigt und öffentliches Eigentum in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Das Präsidium der TBMM reichte beim 21. Zivilgericht erster Instanz in Ankara Klage gegen den ehemaligen Abgeordneten auf materiellen Schadensersatz ein.

Erbays Anwalt erklärte in der dem Gericht vorgelegten Verteidigung, sein Mandant habe die Aktion des Handy-Zertrümmerns so geplant, dass das Rednerpult nicht beschädigt werde, und das Gerät auf einem speziell platzierten Schwamm zerschlagen. Dem Anwalt zufolge seien alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden und eine Beschädigung des Pults sei nicht beabsichtigt gewesen.

Das erstinstanzliche Gericht entschied nach den durchgeführten Bewertungen zugunsten von Erbay und wies den Schadensersatzantrag des TBMM-Präsidiums ab.

Gegen dieses Urteil legte das Parlamentspräsidium jedoch Berufung ein.

Der 25. Zivilsenat des Regionalgerichts Ankara, der den Fall erneut prüfte, hob das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf. Das Gericht stellte fest, dass die Handlung von Burak Erbay das Rednerpult des Parlaments beschädigt habe, und verurteilte ihn zur Zahlung von 10.800 Lira materiellem Schadensersatz an das Präsidium der TBMM.

Im Urteilstext wurde betont, dass Kameraaufzeichnungen und am Tag des Vorfalls erstellte Protokolle belegen, dass Erbay physische Gewalt gegen das Rednerpult ausgeübt habe und somit ein klarer Zusammenhang zwischen der Handlung und dem entstandenen Schaden bestehe. Das Gericht befand zudem, dass die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, den Ersatz dieses Schadens nicht anzuordnen, nicht rechtmäßig war.

Diese Entwicklung hat eine erneute Debatte über die Grenzen und Verantwortlichkeiten von Abgeordneten bei ihren Aktionen am Rednerpult des Parlaments ausgelöst.