Die türkische Zentralbank TCMB hat eine neue KKM-Entscheidung getroffen und Transaktionen beendet: Für juristische Personen
Die Zentralbank hat beschlossen, die Eröffnung und Verlängerung von KKM-Konten für juristische Personen mit Wirkung zum 15. Februar 2025 einzustellen.
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Die Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) hat im Rahmen ihrer Ausstiegsstrategie aus den währungsgeschützten Einlagenkonten (KKM) mitgeteilt, dass die Eröffnung und Verlängerung solcher Konten für juristische Personen beendet wurde.
In der Erklärung der TCMB heißt es: „Die TCMB hat beschlossen, die Eröffnung und Verlängerung von KKM-Konten (einschließlich YUVAM-Konten) für juristische Personen mit Wirkung zum 15. Februar 2025 zu beenden.“
In der Mitteilung wurde zudem festgehalten, dass KKM-Konten von juristischen Personen aus den Zielen für den Übergang zu TL und die Verlängerung von KKM-Konten gestrichen wurden.