Termin für den Prozess gegen Dilan und Engin Polat steht fest

Der erste Verhandlungstag im Prozess gegen 28 Angeklagte, darunter Dilan Polat und ihr Ehemann Engin Polat, denen in drei verschiedenen Anklagepunkten jeweils Haftstrafen von 20 bis 40 Jahren drohen, wurde auf den 4. September festgelegt.

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Dilan Polat und ihr Ehemann Engin Polat, die durch ihren luxuriösen Lebensstil regelmäßig für Schlagzeilen sorgten und deren Einkommensquellen Gegenstand öffentlicher Spekulationen waren, wurden wegen Geldwäsche, Steuerhinterziehung und der Gründung einer kriminellen Vereinigung festgenommen und inhaftiert.

Nun steht fest, wann sich das Ehepaar Polat, dessen Gerichtsverfahren noch läuft, vor Gericht verantworten muss.

ERSTE VERHANDLUNG AM 4. SEPTEMBER

Nachdem das 2. Strafgericht erster Instanz von Anadolu die 75-seitige Anklageschrift akzeptiert hatte, die von der für Terror- und organisierte Kriminalität zuständigen Staatsanwaltschaft Anadolu gegen 28 Verdächtige erstellt worden war, wurde ein Terminplan für das Verfahren erstellt.

Das Gericht entschied, dass die erste Verhandlung am 4. September stattfinden wird. Die Verhandlungen werden am 5. und 6. September fortgesetzt.

WAS WAR PASSIERT?

Bei Operationen, die am 1. November 2023 und in der Folgezeit in Istanbul sowie fünf weiteren Provinzen durchgeführt wurden, waren 24 Verdächtige festgenommen worden, darunter Dilan Polat und ihr Ehemann Engin Polat.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde vom Finanzkriminalitäts-Untersuchungsrat (MASAK) ein Vorprüfungsbericht zu den Verdächtigen erstellt, zu denen auch das Ehepaar Polat gehörte, bei deren Firmen zuvor digitale Materialien und Geschäftsbücher beschlagnahmt worden waren. In dem Bericht wurde festgestellt, dass durch die Ausstellung fingierter Rechnungen für vermeintliche Handelsgeschäfte zwischen drei Firmen, die sich in Liquidation befanden, und Unternehmen der Familienmitglieder ein Geldzufluss von 200 Millionen Lira generiert wurde.

Nachdem festgestellt wurde, dass das Geld zwischen den Unternehmen der Familienmitglieder transferiert und schließlich in der Firma Milda Gayrimenkul, deren Eigentümer Engin Polat ist, gesammelt wurde, um Immobilien und zahlreiche Fahrzeuge zu erwerben, identifizierte die Abteilung für Finanzkriminalität der Istanbuler Polizei die Verdächtigen und führte zeitgleich Razzien an 43 Adressen in Istanbul, Ankara, Yalova, Ordu, Kırklareli und Manisa durch.

Die Ermittler fanden zudem heraus, dass eine Medizinfirma von Dilan und Engin Polat die Namensrechte an eine andere Firma in Ankara übertragen hatte und versucht wurde, 1,8 Millionen Lira vom Konto dieser Firma auf die Privatkonten der Gesellschafter zu überweisen.

16 der Verdächtigen, darunter Dilan Polat, Engin Polat und Sıla Doğu, wurden inhaftiert. Das Gericht ordnete zudem die Bestellung von Treuhändern für 27 Unternehmen an.

Das Friedensstrafgericht ordnete am 14. Juni bei der monatlichen Haftprüfung die Freilassung von Dilan Polats Geschwistern Can und Sinem Sıla Doğu sowie Can Polat, Gökay Bekar, Halit Polat, Harun Abak, Metin Yılmaz, Mustafa Özalp, Nilgün Yılmaz, Uğurcan Ayyıldız und Zekai Tepe unter Auflagen an, während die Haft für die anderen 5 Verdächtigen fortgesetzt wurde.

HAFTSTRAFEN VON BIS ZU 40 JAHREN GEFORDERT

In der nach Abschluss der Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Anadolu erstellten Anklageschrift wird dargelegt, dass illegal erworbenes Geld mittels der "Cold-Wallet-Methode" gewaschen wurde, ohne in das offizielle System einzutreten. Es wird bewertet, dass die Organisation während dieser Aktivitäten dank der schnell erlangten Bekanntheit auch einige reale kommerzielle Tätigkeiten ausübte, um so die Verfolgung und Kontrolle der Geldwäscheaktivitäten zu erschweren.

In der Anklageschrift wird erläutert, dass versucht wurde, die aus illegalen Wetten stammenden Gelder zu verschleiern, und dass mehrere Unternehmen gegründet wurden, um den Anschein zu erwecken, der Reichtum stamme aus echten Handelsgeschäften. Dabei seien fingierte Rechnungen für nicht existierende Geschäfte ausgestellt und neben den gesetzlich vorgeschriebenen Büchern geheime Aufzeichnungen geführt worden.

Die Anklageschrift fordert zudem die Einziehung und Überführung des gesamten Vermögens der 31 in die Ermittlungen einbezogenen Unternehmen, einschließlich Immobilien und Fahrzeugen, in staatliches Eigentum.

Für Dilan und Engin Polat wird wegen "Gründung und Leitung einer kriminellen Vereinigung", "Geldwäsche aus Straftaten" und "Verstoß gegen das Gesetz über Wetten und Glücksspiele bei Fußball- und anderen Sportveranstaltungen" jeweils eine Gesamthaftstrafe von 20 bis 40 Jahren gefordert. Für die anderen Verdächtigen sind je nach Delikt unterschiedliche Haftstrafen vorgesehen.

Die von der Staatsanwaltschaft genehmigte Anklageschrift war vom 2. Strafgericht erster Instanz von Anadolu mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass für das Verfahren das Schwurgericht zuständig sei.

Der Einspruch der Istanbuler Staatsanwaltschaft Anadolu, in dem betont wurde, dass "das zuständige Gericht nach der Grundstrafe bestimmt werden kann und die Strafverschärfungsklausel für die Zuständigkeit des Gerichts nicht maßgeblich ist", wurde vom 2. Strafgericht erster Instanz von Anadolu akzeptiert.