Termine festgelegt, einzeln aufgelistet: Zutritt zu Wäldern in 27 Provinzen der Türkei verboten

Da aufgrund meteorologischer Bedingungen ein hohes Waldbrandrisiko prognostiziert wird, ist der Zutritt zu Wäldern in 8 Provinzen der Marmararegion, 6 in der Ägäis, 5 im Mittelmeerraum, 4 in Zentralanatolien und 4 in der Schwarzmeerregion zu unterschiedlichen Zeiträumen zwischen dem 1. Mai und dem 30. November untersagt.

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In der gesamten Türkei wurde der Zutritt zu Wäldern in 27 Provinzen verboten, in denen aufgrund der meteorologischen Bedingungen ein hohes Brandrisiko besteht.

Aufgrund der Beschlüsse der unter dem Vorsitz der Gouverneure tagenden Kommissionen zur Bekämpfung von Waldbränden wurden in einigen Städten, in denen laut Wettervorhersagen mit steigenden Temperaturen und starkem Wind zu rechnen ist, eine Reihe von Maßnahmen ergriffen.

Bei den Kommissionssitzungen, in denen Grundsätze wie die Koordination und Aufgabenverteilung der Brandbekämpfungsteams, der effektive Einsatz von Luft- und Bodenfahrzeugen, die Evakuierung und Sicherheit von Siedlungen und Menschen in Brandgebieten sowie die Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen, Kommunen, Nichtregierungsorganisationen und der Bevölkerung festgelegt wurden, wurde auch das Verbot des Zutritts zu Wäldern erörtert.

Da aufgrund meteorologischer Bedingungen ein hohes Waldbrandrisiko prognostiziert wird, wurde beschlossen, den Zutritt zu Wäldern in 27 Provinzen – 8 in der Marmararegion, 6 in der Ägäis, 5 im Mittelmeerraum, 4 in Zentralanatolien und 4 in der Schwarzmeerregion – zu unterschiedlichen Zeiträumen zwischen dem 1. Mai und dem 30. November zu untersagen.

Die Kommissionen legten zudem Regeln für das Grillen, Lagerfeuer, die Nutzung von Samowaren und das Entzünden von Feuer in Naturparks, Erholungsgebieten und Tagesausflugszielen fest; in einigen Regionen wurde das Entzünden von Feuer vollständig verboten. Mit den getroffenen Entscheidungen soll verhindert werden, dass Brände durch Unachtsamkeit entstehen, etwa durch nicht vollständig gelöschte Zigarettenstummel oder durch Lagerfeuer und Grillen bei Picknicks.

PROVINZEN MIT ZUTRITTSVERBOT ZU WÄLDERN

Die Provinzen und Zeiträume, in denen der Zutritt zu Wäldern in der gesamten Türkei mit Stand vom 11. Juni verboten ist, lauten wie folgt:

MARMARAREGION

- Istanbul: 10. Juni - 15. Oktober

- Balıkesir: 3. Juni - 31. Oktober

- Çanakkale: 1. Juni - 15. September

- Edirne: 10. Juni - 15. Oktober

- Kırklareli: 8. Mai - 31. Oktober

- Sakarya: 1. Juni - 1. November

- Kocaeli: 1. Juni - 1. November

- Bilecik: 5. Juni - 1. Oktober

ÄGÄISREGION

- Denizli: 1. Juni - 31. Oktober

- Uşak: 15. Juni - 1. Oktober

- Izmir: 1. Juni - 31. Oktober

- Manisa: 1. Juni - 31. Oktober

- Aydın: 1. Juni - 31. Oktober

- Kütahya: 1. Juli - 30. September

MITTELMEERREGION

- Hatay: 1. Mai - 30. November

- Antalya: 7. Juni - 31. Oktober

- Muğla: 1. Juni - 31. Oktober

- Isparta: 10. Juni - 15. Oktober

- Burdur: 15. Juni - 15. Oktober

ZENTRALANATOLIEN

- Kayseri: 1. Juni - 31. Oktober

- Yozgat: 1. Juni - 31. Oktober

- Kırıkkale: 1. Juni - 31. Oktober

- Kırşehir: 1. Juni - 31. Oktober

SCHWARZMEERREGION

- Samsun: 10. Juni - 31. Oktober

- Bartın: 1. Juni - 30. September

- Çorum: 3. Juni - 30. Oktober

- Tokat: 1. Juli - 30. September