Termine für freiwillige Versetzungsanträge von Lehrkräften innerhalb der Provinz bekannt gegeben

Das Ministerium für Nationale Bildung hat den Zeitplan und die Anwendungsrichtlinien für die freiwilligen Versetzungsanträge von festangestellten Lehrkräften innerhalb der Provinz bekannt gegeben.

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Laut der Erklärung des Ministeriums werden die Anträge für die freiwillige Versetzung von festangestellten Lehrkräften innerhalb der Provinz im Zeitraum vom 12. bis 16. Mai entgegengenommen. Die Ernennungen erfolgen am 20. Mai.

In dem in diesem Jahr erstmals eingeführten Verfahren wird für Lehrkräfte, die bei ihren Wunschschulen nicht berücksichtigt werden konnten, eine Warteliste erstellt, sofern an den Bildungseinrichtungen, die sie als erste zwei Prioritäten angegeben hatten, freie Planstellen entstehen. Basierend auf dieser Registrierung werden am 18. Juni und 11. August weitere Ernennungen vorgenommen.

Lehrkräfte, die in diesem Rahmen einen Antrag stellen möchten, müssen an ihrer derzeitigen Bildungseinrichtung zum Stichtag 30. September eine Dienstzeit von mindestens drei Jahren absolviert haben.

Darüber hinaus gilt für Lehrkräfte, die zunächst als Vertragslehrkräfte eingestellt wurden und später in ein festes Dienstverhältnis übergetreten sind, die Voraussetzung, dass sie zum 30. September eine gesamte Dienstzeit von mindestens vier Jahren als Vertrags- und festangestellte Lehrkraft nachweisen können.