Termine für Versetzungsanträge von Lehrkräften aus triftigen Gründen stehen fest

Anträge auf Versetzung von Lehrkräften aus triftigen Gründen werden zwischen dem 30. Dezember 2024 und dem 8. Januar 2025 entgegengenommen; die Zuweisungen erfolgen am 16. Januar 2025.

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Das Bildungsministerium hat eine Bekanntmachung zu den Versetzungsverfahren innerhalb und zwischen Provinzen für Lehrkräfte veröffentlicht, die im Dienst des Ministeriums stehen und aus Gründen wie Familienzusammenführung, Gesundheit, Lebenssicherheit, Behinderung oder anderen triftigen Gründen einen Versetzungsantrag stellen müssen.

Demnach werden die Anträge in zwei Phasen über das System entgegengenommen.

In der ersten Phase werden die Lehrkräfte ihre Gründe im Zeitraum vom 30. Dezember 2024 bis zum 8. Januar 2025 unter Vorlage der entsprechenden Nachweise geltend machen.

ZUWEISUNGEN AM 16. JANUAR

Diejenigen, deren Vorantrag genehmigt wurde, können in der zweiten Phase vom 10. bis 14. Januar 2025 über die Informationssysteme des Bildungsministeriums ihre Wunscheinrichtungen angeben.

Bei der Bewertung der Anträge wird der 28. Februar 2025 als Stichtag für die Berechnung der Dienstzeit herangezogen.

Die Zuweisungen werden am 16. Januar 2025 durchgeführt.

Lehrkräfte, deren Versetzung genehmigt wurde, können ab dem 17. Januar 2025 mit den Abmeldeformalitäten beginnen.