TGC: Journalisten bei der Verhandlung zum Mord an unserem Kollegen Hakan Tosun behindert

Der Vorstand des Türkischen Journalistenverbandes (TGC) verfolgte die Verhandlung zum Mord an dem Journalisten Hakan Tosun.

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Die erste Verhandlung im Prozess um den Angriff, der zum Tod des Umweltjournalisten und Verteidigers von Lebensrechten Hakan Tosun führte, fand am Mittwoch, dem 6. Mai 2026, um 14.00 Uhr vor dem 17. Schwurgericht in Bakırköy statt.

Die Verhandlung wurde im Namen des TGC-Vorstands von der Generalsekretärin Sibel Güneş und dem stellvertretenden Generalsekretär Uğur Güç verfolgt.

Bevor der Prozess begann, wurde Journalisten der Zugang zur Verhandlung verwehrt. Sicherheitskräfte griffen gegen Journalisten und Anwälte ein. Nach dem entstandenen Gerangel erlaubte das Gericht den Journalisten, die Verhandlung von einem anderen Saal aus per SEGBİS (Video-Konferenzsystem) zu verfolgen.

Die TGC-Generalsekretärin Sibel Güneş und der stellvertretende Generalsekretär Uğur Güç gaben nach der Verhandlung eine Erklärung ab:

„Unser Kollege Hakan Tosun, der seine unabhängige journalistische Arbeit fortsetzte und mit seinen Umweltberichten und Dokumentationen die Stimme und das Auge der Öffentlichkeit war, kam am Freitag, dem 10. Oktober 2025, bei einem Angriff einer Gruppe auf dem Heimweg in Esenyurt ums Leben.

Als Vertreter des Türkischen Journalistenverbandes haben wir heute beim vorsitzenden Richter beantragt, ein Gespräch darüber zu führen, dass alle Journalisten den Prozess um unseren ermordeten Kollegen verfolgen können. Der vorsitzende Richter erlaubte jedoch nicht, dass alle Journalisten den Prozess verfolgen.

Sicherheitskräfte griffen die Journalisten hart an. Die Presse- und Meinungsfreiheit wurde erneut verletzt. Das Recht der Journalisten, Gerichtsverhandlungen zu verfolgen, steht unter verfassungsrechtlichem Schutz. Dass Sicherheitskräfte hart gegen Journalisten vorgehen, ist inakzeptabel. Journalismus ist kein Verbrechen. Diese Entscheidung des Gerichts wirkt abschreckend auf Journalisten, die den Justizprozess verfolgen. Sie wirft einen Schatten auf die Öffentlichkeit und Transparenz des Verfahrens.

Diese Situation stellt eine Verletzung des Rechts der Öffentlichkeit auf Information dar, das durch Artikel 28 der Verfassung geschützt ist. Wir fordern das Gericht dringend auf, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit Journalisten den Prozess unter angemessenen Bedingungen verfolgen können.“