TKH geht gegen den „Neugeborenen-Bande“-Skandal vor: Strafanzeige gegen fünf Minister, darunter vier ehemalige

Die Kommunistische Bewegung der Türkei (TKH) hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul Strafanzeige gegen ehemalige und amtierende Gesundheitsminister wegen des Vorwurfs der Pflichtverletzung im „Neugeborenen-Bande“-Skandal erstattet.

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Die Kommunistische Bewegung der Türkei (TKH) hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Istanbul Strafanzeige gegen die ehemaligen Gesundheitsminister Mehmet Müezzinoğlu, Recep Akdağ, Ahmet Demircan, Fahrettin Koca sowie den amtierenden Gesundheitsminister Kemal Memişoğlu erstattet. Ihnen wird im Zusammenhang mit dem öffentlich als „Neugeborenen-Bande“ bekannten Gesundheitsskandal Amtsmissbrauch, Nichtanzeige von Straftaten, Vernichtung, Verbergen oder Veränderung von Beweismitteln, Pflichtverletzung, Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie Begünstigung von Straftätern vorgeworfen.

Die Strafanzeige wurde im Namen der TKH von der Parteivorsitzenden Aysel Tekerek eingereicht. In der Begründung der Anzeige heißt es:

„1- Bei allen Handlungen der Personen, die als ‚Neugeborenen-Bande‘ bekannt sind – dem größten Gesundheitsskandal in der Geschichte unseres Landes, der zum Tod von Dutzenden Neugeborenen geführt hat (die genaue Zahl ist noch unklar), durch Betrug an der Öffentlichkeit und Einzelpersonen unrechtmäßige Gewinne erzielt hat und qualifizierten Betrug als organisierte Kriminalität begangen hat –, waren die Straftaten der von uns angezeigten Gesundheitsminister wirksam und entscheidend.

2- Obwohl die genannten Bandenmitglieder derzeit vor Gericht stehen, gibt es gegen die von uns Angezeigten bisher kein Ermittlungsverfahren. Dabei hat sich sowohl in den Protokollen der Großen Nationalversammlung der Türkei als auch in der Öffentlichkeit herausgestellt, dass den Ministern die qualifizierten Betrugsfälle in Privatkliniken während der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen gemeldet wurden. Es wurde offengelegt, dass die Minister den erforderlichen Maßnahmen nach diesen Meldungen nicht nachgekommen sind.

3- Wie aus den Aussagen der Angeklagten im Prozess gegen die Neugeborenen-Bande hervorgeht, haben die Minister nicht nur ihre Pflichten vernachlässigt, sondern die Täter auch vorsätzlich geschützt, Straftaten vertuscht, keine präventiven Maßnahmen ergriffen, Kontrollen nur auf dem Papier durchgeführt und die Privatkliniken teilweise sogar vorab vor den Prüfungen gewarnt.“