Tod von Arif Ahmet Denizolgun als verdächtig eingestuft: Ermittlungen gegen Alihan Kuriş wegen Mordes

Im Rahmen der Ermittlungen zum Tod von Arif Ahmet Denizolgun im Jahr 2016 liegt ein neues Sachverständigengutachten vor. Während der Tod darin als „verdächtig“ eingestuft wird, wurde mitgeteilt, dass die Ermittlungen gegen Alihan Kuriş und weitere Beschuldigte wegen des Vorwurfs des „Mordes“ fortgesetzt werden.

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Im Rahmen der Ermittlungen zum Tod des ehemaligen Führers der Süleymancılar-Gemeinschaft und früheren Verkehrsministers Arif Ahmet Denizolgun am 7. September 2016 gibt es eine neue Entwicklung.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy teilte mit, dass der Tod in einem am 25. August 2026 erstellten Gutachten eines Sachverständigen der Rechtsmedizinischen Anstalt (ATK), das auf Basis der Videoaufzeichnung der Autopsie erstellt wurde, als „verdächtiger Todesfall“ bewertet wurde. Aufgrund dieser Feststellung wurde bekannt gegeben, dass die Ermittlungen gegen Alihan Kuriş und andere Beschuldigte zunächst wegen des Vorwurfs des „Mordes“ fortgeführt werden.

In der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft wurde daran erinnert, dass im Bericht der Fachabteilung für Leichenschau der Rechtsmedizinischen Anstalt vom 17. Oktober 2016 die Todesursache von Denizolgun noch als „natürlicher Tod infolge einer Hirnblutung“ aufgeführt war. Es wurde zudem vermerkt, dass gegen die Ärzte, die diesen Bericht unterzeichnet haben, wegen des Vorwurfs der „Urkundenfälschung im Amt“ ermittelt wird.

In der Erklärung wurde ferner darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft in ihren Schreiben vom 24. Februar, 1. Juni und 14. Juli 2026 die Herausgabe der Autopsie-Videoaufzeichnung gefordert hatte; auf diese Anfragen sei zunächst mit der Antwort „eine solche Aufzeichnung existiert nicht“ reagiert worden, doch am 18. August 2026 sei mitgeteilt worden, dass die Aufzeichnung doch vorhanden sei und diese daraufhin übermittelt wurde. Es wurde erklärt, dass auch gegen den Verwaltungsleiter der Rechtsmedizinischen Anstalt im Zusammenhang mit diesem Prozess Ermittlungen laufen.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass die Ermittlungen unter Berücksichtigung der Exhumierung, des Schriftverkehrs mit der Rechtsmedizinischen Anstalt und der Polizeistation Riva, der HTS-Verbindungsdaten, des Schriftverkehrs mit der Generalstaatsanwaltschaft Ankara, der Antwort auf das Ersuchen bezüglich der Nachlassakte sowie der noch aufzunehmenden Aussagen ausgeweitet und fortgesetzt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy gab folgende Erklärung zum Sachverständigengutachten im Fall Denizolgun ab:

„Im Rahmen der Untersuchung, die vom Büro für Organisierte Kriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy bezüglich der Vorwürfe zum Ableben des ehemaligen Verkehrsministers Arif Ahmet Denizolgun am 07.09.2016 eingeleitet wurde, wird angesichts der Feststellung eines „verdächtigen Todesfalls“ im Gutachten eines ATK-Sachverständigen (Prof. Dr.) vom 25.08.2026, das auf Basis der Videoaufzeichnung der Autopsie des Verstorbenen erstellt wurde, gegen den angezeigten Alihan Kuriş und weitere Beschuldigte zunächst wegen des Vorwurfs des „Mordes“ ermittelt. Zudem wird gegen die Ärzte, die den Bericht der Fachabteilung für Leichenschau der Rechtsmedizinischen Anstalt vom 17.10.2016 mit der Nummer 70898959-101.02-16/76937/4012 („natürlicher Tod infolge einer Hirnblutung“) unterzeichnet haben, sowie gegen den Verwaltungsleiter der Rechtsmedizinischen Anstalt, der auf die Anforderungsschreiben unserer Generalstaatsanwaltschaft vom 24.02.2026, 01.06.2026 und 14.07.2026 zur Übermittlung der Autopsie-Videoaufzeichnung im Wesentlichen mit „eine solche Aufzeichnung existiert nicht“ antwortete, jedoch am 18.08.2026 mitteilte, dass die Aufzeichnung doch existiere und diese übermittelte, zunächst wegen des Vorwurfs der „Urkundenfälschung im Amt“ weiter ermittelt. Die Ermittlungen werden unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Exhumierung, des Schriftverkehrs mit der Rechtsmedizinischen Anstalt, des Schriftverkehrs mit der Polizeistation Riva, die den Todesfall zuerst aufnahm, der HTS-Verbindungsdaten, des Schriftverkehrs mit der Generalstaatsanwaltschaft Ankara, der Antwort auf das Ersuchen an das Friedensgericht bezüglich der Nachlassakte sowie der laufenden Aussagen und weiterer zu erhebender Beweise sorgfältig und ausgeweitet fortgeführt.“

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WAS WAR GESCHEHEN?

In einer Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy vom 18. August wurde mitgeteilt, dass Vorwürfe und Anzeigen eingegangen seien, wonach der Tod von Arif Ahmet Denizolgun, der im September 2016 verstarb, sowie die durchgeführten Autopsieverfahren verdächtig seien.

Es wurde erklärt, dass gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung ein Beschluss zur Exhumierung gefasst wurde, um eine erneute Untersuchung zur Feststellung der tatsächlichen Todesursache des Verstorbenen zu ermöglichen.

In Übereinstimmung mit diesem Beschluss trafen der stellvertretende Generalstaatsanwalt, der zuständige Staatsanwalt, Experten der Rechtsmedizinischen Anstalt Istanbul und Tatortuntersuchungsteams am 19. August am Grab von Denizolgun ein.

Die von den Beamten aus dem geöffneten Grab entnommenen Überreste von Denizolgun wurden zur Untersuchung mit einem Leichentransportfahrzeug in die Rechtsmedizinische Anstalt gebracht; die aus dem Grab entnommenen Proben wurden nach Abschluss der Arbeiten wieder beigesetzt.