Massive Erhöhung der Bußgelder im Straßenverkehr: Welche Strafe droht bei welchem Verstoß?

Mit umfassenden Änderungen am Straßenverkehrsgesetz wurden die Bußgelder für zahlreiche Verkehrsverstöße, darunter Fahren unter Alkoholeinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, aggressives Fahrverhalten, Driften, Handynutzung und Kennzeichenmanipulationen, drastisch erhöht. Mit der neuen Regelung drohen Fahrern unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Bußgelder von bis zu 150.000 Lira, bei Missachtung von Anhaltesignalen oder Fahren trotz entzogener Fahrerlaubnis bis zu 200.000 Lira und bei aggressiver Nötigung bis zu 180.000 Lira. Zudem wurden Maßnahmen wie der Entzug der Fahrerlaubnis und die Stilllegung von Fahrzeugen verschärft.

12punto

Die Neuregelung, die umfassende Änderungen am Straßenverkehrsgesetz enthält, wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Mit der neuen Regelung wurden die Bußgelder für Verkehrsverstöße erheblich angehoben und die Sanktionen für Führerscheine und Fahrzeuge verschärft.

FAHREN UNTER ALKOHOL- UND DROGENEINFLUSS

Gemäß der neuen Regelung wurde das Bußgeld für Fahrer, die mit mehr als 0,50 Promille Alkohol am Steuer erwischt werden, auf 25.000 Lira erhöht. Bei einem zweiten Verstoß steigt das Bußgeld auf 50.000 Lira, bei einem dritten und jedem weiteren Verstoß auf 150.000 Lira.

Fahrer, bei denen der Konsum von Drogen oder berauschenden Mitteln festgestellt wird, müssen mit einem Bußgeld von 150.000 Lira rechnen, zudem wird ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Fahrer, die sich weigern, einen Alkohol- oder Drogentest durchzuführen, werden mit dem gleichen Bußgeld belegt und ihre Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre eingezogen.

HOHE SANKTIONEN FÜR AGGRESSIVES VERHALTEN IM VERKEHR

Fahrer, die andere Fahrzeuge aggressiv verfolgen oder zu diesem Zweck aus dem Fahrzeug aussteigen, werden mit einem Bußgeld von 180.000 Lira belegt. Der Führerschein dieser Personen wird für 60 Tage eingezogen und die genutzten Fahrzeuge werden für 30 Tage aus dem Verkehr gezogen.

Fahrer, deren Führerschein eingezogen wurde, können diesen erst nach einer psychotechnischen Untersuchung zurückerhalten.

BUßGELDER FÜR FAHREN OHNE FÜHRERSCHEIN VERVIELFACHT

Wer ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis führt, muss mit einem Bußgeld von 40.000 Lira rechnen. Personen, die trotz vorübergehenden oder vorsorglichen Entzugs der Fahrerlaubnis oder trotz bereits erfolgtem Entzug der Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen, werden mit 200.000 Lira bestraft.

Fahrzeughalter, die Personen ohne gültige Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug überlassen, werden über das Kennzeichen mit einem Bußgeld von 40.000 Lira belegt.

GESTUFTES BUßGELD-SYSTEM BEI ROTLICHTVERSTÖßEN

Führerscheine von Fahrern, die durch einen Rotlichtverstoß einen Unfall verursachen, werden für 60 Tage eingezogen. Fahrer, die innerhalb eines Jahres ab dem Datum des letzten Verstoßes sechsmal bei Rot über die Ampel fahren, verlieren ihre Fahrerlaubnis dauerhaft.

Die Bußgelder bei Rotlichtverstößen steigen je nach Anzahl der Wiederholungen. Demnach werden beim zweiten Verstoß 10.000 Lira, beim dritten 15.000 Lira, beim vierten 20.000 Lira, beim fünften 30.000 Lira und beim sechsten Verstoß 80.000 Lira fällig.

STRENGE SANKTIONEN FÜR AKROBATISCHES FAHREN UND DRIFTEN

Fahrer, die akrobatische Manöver durchführen, die in der Öffentlichkeit als „Driften“ bekannt sind, werden mit einem Bußgeld von 46.000 Lira belegt. Der Führerschein dieser Fahrer wird für 60 Tage eingezogen und das Fahrzeug für 60 Tage aus dem Verkehr gezogen.

Die Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der Frist nur unter der Bedingung zurückgegeben, dass eine psychotechnische Untersuchung bestanden wurde und das Bußgeld vollständig bezahlt ist. Fahrer, deren Führerschein innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum des letzten Verstoßes zum zweiten Mal eingezogen wird, verlieren ihre Fahrerlaubnis dauerhaft.

Für Fahrer von Fahrrädern, E-Scootern, Mofas und Motorrädern, die auf Gehwegen fahren, wird ein Bußgeld von 5.000 Lira erhoben.

GESTUFTES BUßGELD FÜR HANDYNUTZUNG WÄHREND DER FAHRT

Fahrer, die während der Fahrt ein Mobiltelefon oder ähnliche Kommunikationsgeräte benutzen, werden mit einem Bußgeld von 5.000 Lira belegt. Bei einer Wiederholung innerhalb eines Jahres erhöht sich das Bußgeld auf 10.000 Lira. Bei einem dritten und weiteren Verstoß innerhalb eines Jahres werden jeweils 20.000 Lira fällig und der Führerschein wird jedes Mal für 30 Tage eingezogen.

KONVOIS, DRÄNGELN UND BEHINDERUNG DES VERKEHRSFLUSSES

Wer im Verkehr drängelt, auf Autobahnen oder geteilten Straßen in die Gegenrichtung fährt oder den Verkehr durch willkürliche Handlungen im Konvoi oder einzeln behindert, wird mit jeweils 90.000 Lira Bußgeld belegt.

STRAFEN BEI MISSACHTUNG DER VORFAHRT

Wer Fahrzeugen mit Vorrang kein Vorbeifahren ermöglicht, wird mit einem Bußgeld von 15.000 Lira belegt. Fahrern, die Krankenwagen oder Feuerwehrfahrzeugen keinen Weg freimachen, droht ein Bußgeld von 46.000 Lira; zudem können der Führerschein eingezogen und das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden.

Wer den Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen nicht einhält, muss mit 5.000 Lira rechnen, bei Verstößen gegen Vorfahrtsregeln an Kreuzungen werden Bußgelder zwischen 1.000 und 5.000 Lira verhängt.

NEUER BUßGELDKATALOG FÜR GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNGEN

Mit der Neuregelung wurden die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen neu festgelegt. Innerhalb geschlossener Ortschaften beginnen die Bußgelder bei 2.000 Lira für eine Überschreitung von 6-10 km/h und steigen bei Überschreitungen von 66 km/h und mehr auf bis zu 30.000 Lira.

Außerhalb geschlossener Ortschaften werden bei einer Überschreitung von 11-15 km/h 2.000 Lira und bei Überschreitungen von 71 km/h und mehr 30.000 Lira fällig.

Innerhalb geschlossener Ortschaften wird bei einer Überschreitung von 46-55 km/h der Führerschein für 30 Tage, bei 56-65 km/h für 60 Tage und bei mehr als 66 km/h für 90 Tage eingezogen.

NEUE BEFUGNISSE FÜR DIE VERKEHRSPOLIZEI

Verkehrspolizisten, die in Einheiten für Autobahnen tätig sind, können mit Zustimmung des Innenministers auch als allgemeine Polizeikräfte eingesetzt werden, sofern dies auf ihren Zuständigkeitsbereich beschränkt bleibt. In Regionen, in denen keine oder nicht genügend Verkehrspolizei vorhanden ist, erhält die allgemeine Polizei die Befugnis, den Verkehr gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu regeln und bei Verkehrsverstößen einzugreifen.

GENEHMIGUNGSPFLICHT FÜR SCHWERLASTFAHRZEUGE

Für Fahrzeuge, die Spezialtransporte durchführen, ist eine Genehmigung der Generaldirektion für Autobahnen zwingend erforderlich geworden. Für diese Fahrzeuge wird eine Straßennutzungsgebühr erhoben. Die Gebühr wird jährlich basierend auf Kriterien wie Tonnage pro Achse, Anzahl der Achsen und Transportentfernung bekannt gegeben.

HOHE STRAFEN FÜR MISSACHTUNG DES ANHALTESIGNALS

Fahrer, die sich der polizeilichen Anhaltung entziehen, werden mit einem Bußgeld von 200.000 Lira belegt. Der Führerschein dieser Fahrer wird für 60 Tage eingezogen und das Fahrzeug für 60 Tage aus dem Verkehr gezogen.

STRENGE SANKTIONEN BEI KENNZEICHENMANIPULATIONEN

Wenn das Kennzeichen nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Maßen und Merkmalen entspricht oder die erforderliche Anzahl an Kennzeichen nicht angebracht ist, wird ein Bußgeld von 4.000 Lira verhängt. Die Fahrzeuge werden bis zur ordnungsgemäßen Anbringung der Kennzeichen aus dem Verkehr gezogen.

Fahrer, die Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs, gefälschte Kennzeichen oder Fahrzeuge ohne Zulassung verwenden, werden mit 140.000 Lira bestraft; der Führerschein wird für 30 Tage eingezogen und das Fahrzeug kann für 30 Tage aus dem Verkehr gezogen werden.

Fahrer, die das Kennzeichen absichtlich so verändern, dass es schwer lesbar ist, werden ebenfalls mit 140.000 Lira Bußgeld belegt und das Fahrzeug wird für 30 Tage aus dem Verkehr gezogen.

In der Gesetzesänderung heißt es:

„Fahrer, die ihr Kennzeichen absichtlich so verändern, dass es anders oder gar nicht gelesen werden kann, werden mit einem Bußgeld von 140.000 Türkischen Lira belegt und das Fahrzeug wird für dreißig Tage aus dem Verkehr gezogen. Fahrer, die innerhalb eines Jahres ab dem Datum des letzten Verstoßes zweimal oder öfter ihr Kennzeichen absichtlich so verändern, dass es anders oder gar nicht gelesen werden kann, werden jedes Mal mit einem Bußgeld von 280.000 Türkischen Lira belegt und das Fahrzeug wird für sechzig Tage aus dem Verkehr gezogen.

Das Fahren von Mofas und Motorrädern auf einem Rad, liegend auf dem Sitz, stehend auf dem Sitz, durch Drehen um die eigene Achse, durch Rutschenlassen des Rades oder durch ähnliche akrobatische Manöver, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen, ist verboten, sofern es sich nicht um genehmigte Vorführungen handelt.

Fahrer, die gegen die Bestimmungen der Absätze (a), (b), (c), (d) und (e) des ersten Absatzes sowie des fünften Absatzes verstoßen, werden mit einem Bußgeld von 5.000 Türkischen Lira belegt. Fahrer, die gegen die Bestimmungen des Absatzes (f) des ersten Absatzes verstoßen, werden mit einem Bußgeld von 46.000 Türkischen Lira belegt, ihr Führerschein wird für sechzig Tage eingezogen und das Fahrzeug wird für sechzig Tage aus dem Verkehr gezogen. Die auf diese Weise eingezogenen Führerscheine werden nach Ablauf der Einziehungsfrist nur unter der Bedingung zurückgegeben, dass der Fahrer eine psychotechnische Untersuchung bestanden hat, aus der hervorgeht, dass keine Hindernisse für den Erhalt der Fahrerlaubnis bestehen, und dass alle im Rahmen dieses Gesetzes verhängten Bußgelder vollständig beglichen wurden.“