Tragisches Ende einer Frau, die für eine Schönheitsoperation aus Schweden anreiste

Die 33-jährige Inger Jeanette Bengtsson, die aus Schweden nach Istanbul kam, um sich einer Schönheitsoperation zu unterziehen, verstarb einen Tag nach dem Eingriff. Bengtssons Familie hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece Anzeige erstattet. In der eingereichten Beschwerde heißt es: „Zurückgelassen wurden eine achtjährige Tochter sowie ein trauernder Vater und eine Mutter.“

İHA

Inger Jeanette Bengtsson (33) reiste aus Schweden nach Istanbul, nachdem sie eine Vereinbarung mit einem Unternehmen getroffen hatte, das Schönheitsoperationen anbietet und auf das sie im Internet aufmerksam geworden war. In einem Privatkrankenhaus unterzog sie sich drei ästhetischen Eingriffen. Die Mutter eines Kindes wurde nach den Operationen aus dem Krankenhaus entlassen und in ein Hotel gebracht. Die Familie der am Tag nach der Operation verstorbenen Bengtsson hat nun über ihre Anwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece Anzeige erstattet.

DIE HINTERBLIEBENEN IN DER STRAFANZEIGE

In der von den Anwälten der Kläger bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Strafanzeige wird darauf hingewiesen, dass die schwedische Staatsbürgerin Bengtsson am 1. November 2023 verstarb, und es heißt: „Zurückgelassen wurden eine achtjährige Tochter sowie ein trauernder Vater und eine Mutter.“

In der Anzeige wird zudem aufgeführt, dass Johan Hakan Bengtsson der Vater der Verstorbenen ist und fordert, dass die Verantwortlichen für den Tod seiner Tochter ermittelt und bestraft werden.

VERTRAG MIT EINEM UNTERNEHMEN

In der Anzeige wird festgehalten, dass sich die Verstorbene am 31. Oktober 2023 in einem Privatkrankenhaus in Istanbul einer ästhetisch-plastischen Operation unterzog. Bei den Eingriffen handelte es sich um eine Fettabsaugung am Bauch, eine Gesäßvergrößerung und eine Brustvergrößerung. Es wird betont, dass die Verstorbene nur einen Tag nach diesen Operationen verstarb. Bengtsson habe das Unternehmen, bei dem sie die Operationen buchte, über Internetwerbung gefunden und die Reise nach einer Korrespondenz über WhatsApp angetreten.

ZAHLUNG IN BAR

Weiterhin wird in der Anzeige angegeben, dass die Verstorbene gemäß der Vereinbarung mit dem Unternehmen 6.490 Euro in bar bezahlt habe. Das Unternehmen für Schönheitsoperationen habe die Eingriffe in einem Privatkrankenhaus durchführen lassen und die Patientin anschließend in einem Hotel in Küçükçekmece untergebracht. In der Anzeige, in der es heißt, die Verstorbene sei in diesem Hotel gestorben, wird betont: „Dass der Todesfall einen Tag nach den drei durchgeführten Operationen eintrat, deutet darauf hin, dass die Todesursache diese Eingriffe oder die daraus resultierenden Komplikationen sind.“ Zudem wird vermerkt, dass das Privatkrankenhaus, in dem die Operation stattfand, bisher keinerlei Unterlagen vorgelegt habe.

FORDERUNG NACH EINEM ÖFFENTLICHEN STRAFVERFAHREN

In der bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Anzeige wird gefordert, sämtliche Unterlagen und Berichte vor und nach der Operation beizuziehen sowie die Identität der Ärzte, die die Operation und die Entlassung durchführten, festzustellen und diese zu vernehmen. Es wird zudem erklärt, dass gegen die als verantwortlich identifizierten Personen Anzeige erstattet wurde und die Einleitung eines öffentlichen Strafverfahrens zur Bestrafung der Verantwortlichen gefordert wird.


Der Anwalt Hasan Gürbüz äußerte sich zu dem Vorfall wie folgt:

„Im Gesundheitstourismus, der in den letzten Jahren stark zugenommen hat, bringen Unternehmen, die sowohl vom Tourismus- als auch vom Gesundheitsministerium autorisiert sind, Menschen aus dem Ausland für ästhetische oder medizinische Behandlungen in die Türkei. Auch diese junge Schwedin nahm Kontakt zu einem Unternehmen auf, das sie über Social-Media-Werbung gefunden hatte. Es gab einen Schriftverkehr über WhatsApp. Danach einigte man sich, und sie kam für die ästhetischen Eingriffe in die Türkei. Es wurden eine Brust- und Gesäßvergrößerung sowie eine Fettabsaugung am Bauch vorgenommen. Die junge Frau wog 63 Kilogramm. Leider sollte bei einer Person unter 90 Kilogramm keine Fettabsaugung am Bauch durchgeführt werden, doch bei einer 63 Kilogramm schweren Person wurde dies getan. Eines unserer Probleme hier ist: Sie haben das Geld bar kassiert. Sie hatte das Geld in bar dabei. Das führt zu Schwarzarbeit. Warum machen Unternehmen im Gesundheitstourismus das? Um keine Steuern zu zahlen. Das Unternehmen für Gesundheitstourismus, das unsere Tochter aus dem Ausland in die Türkei gebracht hat, entlässt sie nach der Operation aus dem Krankenhaus, um nicht mehr Geld an das Krankenhaus zahlen zu müssen. Sie bringen sie in ein Vertragshotel. Nur wenige Stunden später stirbt sie im Hotel. Die Familie der Frau kam nicht in die Türkei, weil sie eine 8-jährige Tochter hat. Das ist ein großes Trauma für dieses Kind. Gleichzeitig ist es ein großes Trauma für die Familie. Ihr Vater kümmert sich sehr gewissenhaft um das Thema. Er sagt: ‚Meine Tochter ist gestorben, andere sollen nicht sterben‘. Wenn diese Arbeit schon gemacht wird, dann sollte sie unter dem Namen Gesundheitstourismus mit Wertschätzung für die menschliche Gesundheit durchgeführt werden. Nicht alles ist Geld. ‚Das soll das letzte Mal gewesen sein‘, sagt er. Er sagte, er sei bereit, alles Notwendige dafür zu tun. Journalisten aus Schweden sind hierhergekommen, um diesen Fall zu untersuchen; das Thema ist in der schwedischen Öffentlichkeit bekannt geworden. Die Familie hatte Bedenken: ‚Wir sind Ausländer, werden unsere Rechte in der Türkei geschützt? Oder wird der Vorfall vertuscht?‘ Ich habe ihnen gesagt, dass so etwas nicht passieren wird und dass die Türkei ein ernsthafter Rechtsstaat ist. Das Datum des Vorfalls, der Tag, an dem das Mädchen verstarb, ist der 1. November 2023. Nach der Operation bringen sie sie in das Hotel, mit dem das Gesundheitstourismusunternehmen einen Vertrag hat. Ein bis zwei Stunden später ist sie im Hotel verstorben“, erklärte er.