Trotz Verfassungsgerichtsurteil nicht freigelassen: Can Atalay fordert Untersuchung durch den HSK
Der inhaftierte Gezi-Häftling und TİP-Abgeordnete für Hatay, Can Atalay, hat beim HSK eine Untersuchung gegen die 13. Schwere Strafkammer von Istanbul beantragt, da diese trotz des Urteils des Verfassungsgerichts (AYM) seine Freilassung nicht umgesetzt hat.
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Der Abgeordnete der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) für Hatay und Gezi-Häftling Can Atalay bewertete die Entscheidung des Verfassungsgerichts bezüglich der Verletzung seiner Rechte. Die 13. Schwere Strafkammer von Istanbul leitete die Akte jedoch an die 3. Strafkammer des Kassationshofs (Yargıtay) weiter, mit der Begründung, dass sich das Urteil nicht auf die Entscheidung des lokalen Gerichts beziehe.
Can Atalay äußerte sich über seinen Social-Media-Account zu der Entscheidung der 13. Schwere Strafkammer von Istanbul.
Basına ve kamuoyuna,
— can atalay (@CanAtalay1) October 31, 2023
1- 25 Ekim günlü Anayasa Mahkemesi kararının yerine getirilmediği her bir dakikanın bu ülkede yaşayan herkesin hak ve özgürlüğünü korumakla yükümlü devletin niteliklerine zarar verdiği açıktır. Ancak "ikili devlet" anlayışını kabul etmiyoruz. Buna…
In seiner Erklärung betonte Atalay: "Es ist offensichtlich, dass jede Minute, in der das Urteil des Verfassungsgerichts vom 25. Oktober nicht umgesetzt wird, den Eigenschaften des Staates schadet, der verpflichtet ist, die Rechte und Freiheiten aller in diesem Land lebenden Menschen zu schützen. Wir akzeptieren jedoch kein Verständnis eines 'Doppelstaates'. Wir werden uns daran nicht gewöhnen".
Atalay, der eine Untersuchung durch den Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) forderte, sagte: "Ich fordere den HSK auf, die offensichtliche Rechtswidrigkeit der 13. Schwere Strafkammer von Istanbul zu untersuchen, die das Urteil des Verfassungsgerichts, das fast wie eine Anleitung geschrieben war, zur 'Umsetzung' an eine andere Stelle weitergeleitet hat."
APPELL AN DIE TBMM
"Wenn es einen 'Willen' gibt, die Entscheidungen des Verfassungsgerichts nicht zu befolgen, ist es offensichtlich, dass dieser Wille nicht vom Vorsitzenden der 13. Schwere Strafkammer stammen kann. Wer sind also die Träger der Vision eines Staates, der nicht an das Recht gebunden ist?", fragte Atalay und richtete einen Appell an die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM):
"Ich lade die Kommission für Menschenrechte der TBMM, deren Mitglied ich bin, dazu ein, mit einer Tagesordnung zusammenzutreten, die die Untersuchung der Fortdauer der Rechtsverletzung durch die Nichtumsetzung des Urteils zur Behebung der durch die gerichtliche Entscheidung entstandenen Grundrechtsverletzung zum Thema hat.
Ich fordere die TBMM dazu auf, zu untersuchen, wer diejenigen sind, die anstelle der Justiz Entscheidungen treffen, und diejenigen zu identifizieren, die versuchen, die verfassungsmäßige Ordnung auszusetzen."