Türkei legt Einspruch beim EGMR gegen Demirtaş-Urteil ein

Die Türkei hat beantragt, dass das Urteil im Fall Selahattin Demirtaş vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verhandelt wird.

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Selahattin Demirtaş wurde nach den Ereignissen vom 6. bis 8. Oktober 2014 am 4. November 2016 im Rahmen einer Terrorermittlung festgenommen. In den Anklageschriften wurde für Demirtaş, dem unter anderem „Gründung und Leitung einer terroristischen Vereinigung“, „Propaganda für eine terroristische Vereinigung“ sowie „Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit“ vorgeworfen werden, eine Haftstrafe von bis zu 42 Jahren gefordert.

ANTRAG DER TÜRKEI AN DEN EGMR

Die Türkei hat beantragt, dass das Urteil gegen den wegen Terrorvorwürfen inhaftierten ehemaligen HDP-Ko-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erneut geprüft wird.

WAS IST DIE GROSSE KAMMER DES EGMR?

Die Große Kammer des EGMR ist das höchste Entscheidungsorgan des Gerichtshofs. Sie besteht aus 17 Richtern und befasst sich mit bedeutenden, komplexen oder für die Rechtsprechung kritischen Fällen.

Dass ein Fall vor die Große Kammer gelangt, geschieht in der Regel dadurch, dass eine der Parteien gegen das Urteil der Kammer Einspruch erhebt und eine erneute Prüfung beantragt. Dieser Antrag wird jedoch nur in Ausnahmefällen angenommen.

Die Entscheidungen der Großen Kammer sind endgültig und bindend; es gibt keine weitere Berufungsmöglichkeit.

Daher spielen die Urteile der Großen Kammer eine entscheidende Rolle bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention und haben für die Mitgliedstaaten richtungsweisenden Charakter.