Das wertvollste Grundstück der Türkei erneut vor Gericht

In dem Rechtsstreit um ein 2,4 Millionen Quadratmeter großes Grundstück in Antalya, dessen heutiger Wert 6 Milliarden Dollar übersteigt, wurde die Ablehnung eines Antrags einer weiteren Person, die behauptet, eine Erbin zu sein, vor das Oberlandesgericht (BAM) gebracht, nachdem das Berufungsgericht die einstweilige Verfügung aufgehoben hatte.

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Der Rechtsstreit um ein 2,4 Millionen Quadratmeter großes Gebiet, das die Stadtteile Meltem und Bahçelievler sowie den Konyaaltı Beach Park in Antalya umfasst und auf dem sich öffentliche Gebäude, Luxushotels, Sportanlagen und etwa 10.000 Wohnungen befinden, ist erneut auf die Tagesordnung der Justiz gerückt.

ENTSCHEIDUNG IM JAHR 2006, DOCH DER FALL IST NICHT GESCHLOSSEN

Das 1. Friedensgericht von Antalya entschied im Jahr 2006, dass Arap Süleyman, Hacı Bekirzade Mehmet Ağa und das Finanzministerium die Hauptanteilseigner des betreffenden Gebiets sind. Trotz der Rechtskraft dieses Urteils konnte der Fall aufgrund neuer Erbansprüche, die nach diesem Datum auftauchten, und erlassener einstweiliger Verfügungen nicht abgeschlossen werden.

Zuletzt wurde die einstweilige Verfügung, die das Katastergericht Antalya im Jahr 2024 bezüglich Ayşe, die angeblich die Tochter von Arap Süleyman sein soll, erlassen hatte, nach einem Einspruch durch die 8. Zivilkammer des Oberlandesgerichts (BAM) für die Erben von Hacı Bekirzade aufgehoben.

Ein neuer Antrag auf einstweilige Verfügung durch eine weitere Person, die behauptet, eine Erbin von Hacı Bekirzade zu sein, wurde vom Katastergericht Antalya abgelehnt. Nach dem Einspruch gegen diese Ablehnung wurde die Akte erneut an das Oberlandesgericht weitergeleitet.

Das Katastergericht Antalya konnte in der Verhandlung am 17. Dezember keine Entscheidung treffen, da sich die Akte bezüglich des Einspruchs beim Oberlandesgericht befand.

WAS BEFINDET SICH AUF DIESEM RIESIGEN GELÄNDE?

Auf dem 2,4 Millionen Quadratmeter großen Gelände, das Gegenstand des Rechtsstreits ist, befinden sich folgende Strukturen:

Ein Tourismus-Praxishotel, das Antalya Ausbildungs- und Forschungskrankenhaus, die Hotels Falez und Rixos, der Cam Piramit Park, der Atatürk-Kulturpark, das Cam Piramit Messe- und Kongresszentrum, der Antalya Tennis-Sportclub, eine Tankstelle, die Antalyaspor-Anlagen, das Corendon-Stadion, das Justizgebäude von Antalya, Sporthallen, der Meltem-Marktplatz, das Katasteramt, Moscheen, Schulen, Parks, Parkplätze, Genossenschaften und etwa 10.000 Wohnungen.

Necati Yılmaz, Anwalt einiger Erben von Hacı Bekirzade Mehmet Ağa und Arap Süleyman, erklärte, dass der Rechtsstreit im Jahr 1958 begann. Yılmaz sagte, dass die Entscheidung während der Katasterfeststellung auf der Grundlage eines Grundbuchauszugs aus dem Jahr 1847 getroffen wurde und die Entscheidung von 2004 im Jahr 2006 rechtskräftig wurde.

Er erklärte, dass der auf den Namen Bakırcı Yorgi registrierte Drittelanteil auf den Namen des Finanzministeriums eingetragen wurde, da keine Erben gefunden werden konnten, während die anderen Anteile auf die Namen der Erben von Hacı Bekirzade und Arap Süleyman eingetragen wurden.

Anwalt Yılmaz berichtete, dass seit 1964 aufgrund des Wachstums der Stadt Enteignungen vorgenommen wurden, die Zahlungen jedoch aufgrund der laufenden Gerichtsverfahren nicht geleistet wurden. Er gab an, dass infolgedessen ein Großteil der Grundbuchauszüge auf die Behörden überging und die Gemeinden diese Grundstücke an Genossenschaften verkauften.

NUR NOCH 20.000 QUADRATMETER UNBERÜHRT

Nach den Informationen von Yılmaz gibt es immer noch eine Fläche von etwa 600.000 Quadratmetern, die auf den Namen von Privatpersonen registriert ist. Ein etwa 20.000 Quadratmeter großer Teil innerhalb dieses Gebiets, den die Behörden bisher nicht angetastet haben, besteht aus 30 Parzellen in der Umgebung des Meltem-Marktes. Ein Drittel dieser Parzellen gehört dem Finanzministerium, ein Drittel den Erben von Hacı Bekirzade und ein Drittel den Erben von Arap Süleyman.

VERFAHREN ZUR WIEDERAUFNAHME DES PROZESSES

Yılmaz erklärte, dass nach der Eintragungsentscheidung von 2006 im Jahr 2009 ein neuer Prozess bezüglich der Erben von Arap Süleyman eröffnet wurde und das in diesem Prozess ergangene Urteil vom Kassationsgericht aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben wurde.

Während dieses Prozesses sei die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Katastergericht beantragt und eine einstweilige Verfügung für alle Immobilien erlassen worden.

EINSTWEILIGE VERFÜGUNG IN DER BERUFUNG AUFGEHOBEN

Yılmaz erklärte, dass die einstweilige Verfügung für die Anteile des Finanzministeriums im Jahr 2015 aufgehoben wurde, während die Verfügung für die Erben von Hacı Bekirzade von der 8. Zivilkammer des Oberlandesgerichts mit der Begründung aufgehoben wurde, dass sie keine Prozessparteien seien.

„NEUER ANTRAG AUF EINSTWEILIGE VERFÜGUNG VON EINER NICHT BETEILIGTEN PERSON“

Yılmaz wies darauf hin, dass im Oktober weitere Personen, die behaupteten, Erben von Hacı Bekirzade zu sein, erneut eine einstweilige Verfügung beantragt hätten. Dieser Antrag sei vom Katastergericht abgelehnt worden, und nach einem Einspruch sei die Akte erneut an das Oberlandesgericht weitergeleitet worden.