Aussagen der TÜSİAD-Führungskräfte Orhan Turan und Ömer Aras vor Gericht: „Ich habe keine irreführenden Informationen verbreitet“
Die Aussagen des TÜSİAD-Vorsitzenden Orhan Turan und des Vorsitzenden des TÜSİAD-Hohen Beirats Ömer Aras vor Gericht sind bekannt geworden.
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Im Rahmen einer von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft von Amts wegen eingeleiteten Untersuchung gegen den TÜSİAD-Vorsitzenden Orhan Turan und den Vorsitzenden des Hohen Beirats des TÜSİAD, Mehmet Ömer Arif Aras, wurden beide gestern in Begleitung der Polizei zur Aussage in den Justizpalast von Istanbul gebracht. Die Ermittlungen wurden aufgrund ihrer Reden auf der Generalversammlung des Verbandes am 13. Februar eingeleitet, in denen sie sich zu laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren äußerten, was ihnen den Vorwurf der „Versuchten Beeinflussung eines fairen Verfahrens“ sowie der „Öffentlichen Verbreitung unwahrer Informationen“ einbrachte.
AUSSAGEN VON TURAN UND ARAS BEKANNT GEWORDEN
Wie Fahrettin Öztürk von der Zeitung Cumhuriyet berichtet, wurden Turan und Aras nach ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft dem zuständigen Bereitschaftsgericht für Strafsachen vorgeführt, wobei die Staatsanwaltschaft aufgrund des Vorwurfs der „Öffentlichen Verbreitung irreführender Informationen“ eine gerichtliche Anordnung in Form eines Ausreiseverbots beantragte. Das Gericht ordnete gegen Orhan Turan und Ömer Aras eine gerichtliche Kontrolle in Form eines Ausreiseverbots an. Die Aussagen von Turan und Aras bei der richterlichen Anhörung sind nun bekannt geworden.
„WIR VERSUCHEN, TÜRKISCHE UNTERNEHMER ZUSAMMENZUBRINGEN“
Orhan Turan erklärte bei der richterlichen Anhörung, dass er seine Aussage bei der Staatsanwaltschaft vollumfänglich wiederhole: „Ich bin intensiv im Exportgeschäft tätig. Wir exportieren in fast 80 Länder. Ich habe häufige Auslandsreisen. Ich reise gemeinsam mit unserem Handelsminister ins Ausland. Im März und April stehen Reisen nach China und in die USA an. Wir arbeiten an Projekten im Bereich der künstlichen Intelligenz. Auch dort versuchen wir, türkische Unternehmer zusammenzubringen. Meine Adresse ist bekannt, ich bin ein Geschäftsmann“, sagte er und beantragte die Ablehnung des Antrags auf gerichtliche Kontrolle in Form eines Ausreiseverbots.
„ICH HABE DIE ÖFFENTLICHKEIT NICHT IRREGEFÜHRT“
Ömer Aras erklärte in seiner Aussage vor Gericht, dass er seine bei der Staatsanwaltschaft gemachte Aussage wiederhole. Er betonte, dass das Hauptthema seiner Rede darin bestanden habe, was getan werden müsse, damit die türkische Wirtschaft vorankomme: „Ich habe versucht, die allgemeine Sensibilität der Gesellschaft zum Ausdruck zu bringen, indem ich Beispiele für die Bildungssprache, die Rechtsstaatlichkeit, notwendige wirtschaftliche Maßnahmen, Frauenrechte für die Entwicklung unseres Landes, die Förderung des unternehmerischen Ökosystems sowie viele wirtschaftliche und finanzielle Themen nannte, um den Weg für die Türkei zu ebnen. Ich habe in meiner Rede keine Informationen verbreitet, die die Öffentlichkeit irreführen könnten. Alle Ansätze und Ausführungen sind als Interpretation der Auswirkungen auf die Wirtschaft zu verstehen“, sagte er.
EINSPRUCH GEGEN DAS AUSREISEVERBOT
Aras merkte an, dass er die besagte Rede mit dem Ziel gehalten habe, das Investitionsklima in der Türkei zu verbessern. Er betonte, dass sein Wohnsitz und seine berufliche Tätigkeit seit 40 Jahren jedem bekannt seien, er seit 33 Jahren im selben Haus wohne und seit 38 Jahren in derselben Branche arbeite: „Ich bin Vorstandsvorsitzender einer internationalen Bank, der QNB. Ich bin seit 15 Jahren Vorstandsvorsitzender. Ich arbeite seit der Gründung der Bank dort. Ich bin 70 Jahre alt. Da ich diese Bank leite, sind meine Kontakte ins Ausland sehr intensiv. Ich reise in viele Länder, insbesondere nach Katar. In unserer Bank sind 15.000 Menschen beschäftigt. Wir versuchen, einen Beitrag zur türkischen Wirtschaft zu leisten. Ich bitte darum, dass das Ausreiseverbot gegen mich nicht angewendet wird“, erklärte er.